IPAA Anmelde- und Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Die Wochen-, Kompakt- und Tagesseminare sowie die Workshops des Instituts für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (nachfolgend „IPAA“ genannt) vermitteln gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse, die das Betriebsratsmitglied benötigt, um die gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Probleme sach- und fachgerecht lösen zu können.
Anmeldebedingungen
Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen erfolgen direkt schriftlich beim
Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA)
Gevelsbergstraße 30
44269 Dortmund
Anmeldungen per Telefax: 0231/136159, E-Mail: bildung@ipaa.de, sowie über die Internetseite des Instituts (www.ipaa.de) sind ebenfalls möglich.
Die Anmeldungen merkt IPAA nach Reihenfolge des Eingangsdatums vor. Mit der Anmeldung werden diese IPAA Anmelde- und Geschäftsbedingungen von der buchenden Person verbindlich anerkannt. Die buchende Person versichert, dass sie zur Buchung im Namen und im Auftrag der teilnehmenden Person/en und des Rechnungsempfängers, berechtigt ist.
Veranstaltungsgebühren
Wenn in den Einzelausschreibungen der Veranstaltungen oder in den Seminarbestätigungen keine abweichende Veranstaltungsgebühr genannt ist, betragen die Gebühren für die angebotenen IPAA-Veranstaltungen pro Person:
950 € für ein Wochenseminar (über 4-5 Tage),
575 € für ein Kompaktseminar (über 2-3 Tage) und
320 € für ein Tagesseminar
Diese Veranstaltungsgebühren sind nach § 4 Nr. 22 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die vorstehend ausgewiesenen Preise und Beträge enthalten die Leistungen, die durch IPAA erbracht werden. Zu diesen Leistungen zählen: Die Bereitstellung der dozierenden bzw. referierenden Person/en, die Organisation der Veranstaltung sowie deren Vor- und Nachbereitung. Ferner die Hotelbuchung im Kundenauftrag, die Bereitstellung der Seminarunterlagen im pdf-Format und ggf. die Seminarbetreuung vor Ort(ausschließlich bei Wochenseminaren). Die Hotelleistungen werden hingegen nicht durch das IPAA erbracht und sind daher auch nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten.
Unterbringung, Verpflegung, Räumlichkeiten
a) Seminare
Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr, ebenfalls mit dem Mittagessen in einem unserer Vertragshotels. Abweichende Zeiten sind in den Seminaren gesondert ausgewiesen.
Unsere Vertragshotels, die von uns sorgfältig ausgewählt werden, bieten sowohl von der Unterbringung als auch von der technischen Ausstattung die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen und angenehmen Veranstaltungsverlauf.
Nach den Vorgaben, die von der buchenden Person in der Anmeldung gemacht werden, erfolgt, im Namen und auf Rechnung des von der buchenden Person angegebenen Rechnungsempfängers, für die teilnehmenden Personen die Hotelzimmer-, Bewirtungs- und Tagungsraumreservierung durch IPAA. Hierdurch entstehende Unterbringungs-, Tagungs- und Verpflegungskosten (inklusive der Tagungspauschalen), gehen zu Lasten des von der buchenden Person angegebenen Rechnungsempfängers.
Sollten Teilnehmende die im vorstehend beschriebenen Absatz genannten und gebuchten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, ist dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn durch die Teilnehmenden direkt mit dem Tagungshotel abzustimmen. In einem solchen Fall gehen die evtl. vom Hotel berechneten Ausfall- bzw. Stornokosten zu Lasten der stornierenden, teilnehmenden Person bzw. des vorstehend beschriebenen Rechnungsempfängers.
b) Schulungstage
Die Hotelreservierungen für die Schulungstage erfolgen direkt durch die Buchenden und nicht durch das IPAA. Sofern sich daher Teilnehmende bzw. Buchende zu den Schulungstagen bei IPAA abmelden, ist zusätzlich die Hotelstornierung von diesen Personen selbst und auf eigene Kosten beim Hotel vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende die gebuchten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen wollen oder können.
Die Teilnahmegebühr für die Schulungstage ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
Rechnungsstellung und Fälligkeit
Die Überweisung der Veranstaltungsgebühr ist 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist richten sich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB und der weitere Verzugsschaden nach § 288 Abs. 3 und 5 BGB.
Das IPAA erstellt eine Rechnung über die Veranstaltungsgebühr auf Basis der Daten, die von der buchenden Person vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt worden sind. Das IPAA behält sich vor, Änderungswünsche von Anmeldedaten oder Rechnungsanschriften nach Rechnungstellung mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € je Rechnung zu berechnen, wenn dadurch die Ausstellung einer neuen Rechnung erforderlich wird.
Stornierung und Veranstaltungsänderungen bzw. -absagen
Eine Abmeldung von teilnehmenden Personen ist bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung (oder einem Fernbleiben) ist die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Die Abmeldung von der Veranstaltung ist direkt beim IPAA durch die buchende bzw. teilnehmende Person vorzunehmen. Zusätzlich ist die Hotelstornierung von diesen Personen direkt beim Hotel vorzunehmen. Eventuell vom Hotel berechnete Ausfallkosten für die Hotelleistungen gehen zu Lasten des von der buchenden Person angegebenen Rechnungsempfängers. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist möglich.
Muss eine Veranstaltung durch das IPAA aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung an die teilnehmenden Personen. Das IPAA behält sich den Wechsel von dozierenden bzw. referierenden Person/en und/oder terminliche sowie räumliche Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.
Werden Veranstaltungen durch behördliche Anordnung (z.B. von der Bundesregierung, den Landesregierungen, den örtlichen Gesundheitsämtern etc.) untersagt oder durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, prüft das IPAA, ob diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen durchführbar sind. Sollte dies durch das IPAA ermöglicht werden können, finden diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen statt. Die Teilnehmenden werden hiervon unverzüglich durch das IPAA oder über die anmeldenden BR-Gremien informiert. Diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit.
Sollte diese Regelung bei den Schulungstagen greifen, wird das IPAA die kommunizierte Veranstaltungsgebühr um den Betrag reduzieren, der sich als anteilige Kostenersparnis anhand der tatsächlich für das IPAA ersparten Bewirtungskosten ergibt. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die von den Teilnehmenden direkt vorgenommenen Hotelreservierungen.
Unfallversicherung
Die Teilnehmenden unserer Veranstaltungen sind im Regelfall im Rahmen einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung während des Veranstaltungsablaufs durch die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung versichert. In veranstaltungsfreien Zeiten besteht der Schutz der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung nicht.
Das IPAA hat für die Veranstaltungsteilnehmenden eine begrenzte Unfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort und endet mit dem Antritt der Rückreise. Versichert sind Unfälle, die bei von IPAA organisierten Veranstaltungen entstehen. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die Leistungen der Unfallversicherung im Schadensfall. Die eigene Haftung des IPAA ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Datenschutz
Soweit im Rahmen von Veranstaltungen Beispiele aus der Unternehmenspraxis oder persönliche Beispiele thematisiert werden, unterliegen diese der Vertraulichkeit und werden von IPAA in keiner Weise gespeichert oder genutzt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in ihren jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.
IPAA ist berechtigt die Anmeldedaten der buchenden Personen über die teilnehmenden Personen, sowie über deren Rechnungsadresse, zu Abrechnungszwecken an die Seminarhotels weiterzugeben.
Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten an andere Unternehmen nicht. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite.
Für IPAA Veranstaltungen gelten ausschließlich diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen.
Der Gerichtsstand ist Dortmund.
Stand: 19.12.2024 (löst Vorgängerversion vom 23.05.2024 ab)