IPAA Anmelde- und Geschäftsbedingungen
Die Wochen-, Kompakt- und Tagesseminare sowie die Workshops des Instituts für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) vermitteln gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse, die das Betriebsratsmitglied benötigt, um die gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Probleme sach- und fachgerecht lösen zu können.
Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen erfolgen direkt schriftlich beim:
Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA)
Gevelsbergstraße 30
44269 Dortmund
oder per Telefax: 0231/136159, E-Mail: bildung@ipaa.de sowie über die Internetseite des Instituts (www.ipaa.de).
Anmeldebedingungen
Die Anmeldungen merken wir nach Reihenfolge des Eingangsdatums vor. Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Geschäftsbedingungen des IPAA e.V. von der buchenden Person verbindlich anerkannt.
Veranstaltungsgebühren
Wenn in den Einzelausschreibungen der Veranstaltungen oder in den Seminarbestätigungen keine abweichende Veranstaltungsgebühr genannt ist, beträgt die Veranstaltungsgebühr für die in diesem Programm angebotenen Veranstaltungen pro Person:
825 € für ein Wochenseminar (über 4-5 Tage)
495 € für ein Kompaktseminar (über 2-3 Tage) und
275 € für ein Tagesseminar
Für Seminare die ab dem 01.01.2025 durchgeführt werden, beträgt die Veranstaltungsgebühr pro Person:
950 € für ein Wochenseminar (über 4-5 Tage),
575 € für ein Kompaktseminar (über 2-3 Tage) und
320 € für ein Tagesseminar
Diese Veranstaltungsgebühren sind nach § 4 Nr. 22 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die vorstehend ausgewiesenen Preise und Beträge enthalten die Leistungen, die durch unser Institut (IPAA) erbracht werden. Zu diesen Leistungen zählen: Die Bereitstellung der/des Seminar-Referent*in, die Organisation sowie die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung, die Hotelbuchung im Kundenauftrag, die Bereitstellung der Seminarunterlagen im pdf-Format und ggf. die Seminarbetreuung vor Ort
(bei Wochenseminaren). Die Hotelleistungen werden hingegen nicht durch das IPAA erbracht und sind daher auch nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten.
Unterbringung, Verpflegung und Tagungspauschale
a) Seminare
Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen in einem unserer Vertragshotels. Abweichende Zeiten sind in den Einzelseminaren gesondert ausgewiesen.
Unsere Vertragshotels, die von uns sorgfältig ausgewählt wurden, bieten sowohl von der Unterbringung als auch von der technischen Ausstattung her die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen und angenehmen Veranstaltungsverlauf.
Mit der Anmeldung erfolgt auf Namen und auf Rechnung des vom Bestellenden angegebenen Rechnungsempfängers für die Teilnehmer*innen durch IPAA die Hotelzimmer- und Tagungsraumreservierung, mit den dadurch entstehenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die auch die anfallenden Tagungspauschalen einschließen.
Sollten Teilnehmer*innen die im vorstehend beschriebenen Absatz genannten und gebuchten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, ist dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn durch die/den Teilnehmer*in(en) mit dem Tagungshotel abzustimmen. In einem solchen Fall gehen die evtl. vom Hotel berechneten Ausfall- bzw. Stornokosten zu Lasten der/des/den Stornierenden.
b) Schulungstage
Die Hotelreservierungen für die Schulungstage erfolgen direkt durch die Teilnehmer*innen und nicht durch das IPAA. Bei Abmeldungen von Teilnehmer*innen zu den Schulungstagen ist die Hotelreservierung daher auch direkt von diesen selbst zu stornieren.
Die Teilnehmergebühr für die Schulungstage ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
Geschäftsbedingungen
Die Überweisung der Teilnehmergebühr ist 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist richten sich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB und der weitere Verzugsschaden nach § 288 Abs. 3 und 5 BGB.
Das IPAA erstellt eine Rechnung über die Teilnehmergebühr mit den in der Seminaranmeldung bzw. Seminarbestellung mitgeteilten Anmeldedaten. Das IPAA behält sich vor, Änderungswünsche von Anmeldedaten oder Rechnungsanschriften nach Rechnungstellung mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € je Rechnung zu berechnen, wenn dadurch die Ausstellung einer neuen Rechnung erforderlich wird.
Eine Abmeldung von Teilnehmer*innen bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei einem Fernbleiben ist die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Die Teilnehmer*innen tragen auch in diesem Fall die Verantwortung dafür, ein gebuchtes Hotelzimmer ebenfalls direkt zu stornieren. Die evtl. vom Hotel berechneten Ausfallkosten für die Hotelleistungen gehen zu Lasten des von den Teilnehmer*innen angegebenen Rechnungsempfängers. Eine Vertretung der/des angemeldeten Teilnehmer*in ist möglich.
Muss eine Veranstaltung durch das IPAA aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Das IPAA behält sich den Wechsel von Referent*innen und/oder terminliche sowie räumliche Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.
Werden Veranstaltungen durch behördliche Anordnung (z.B. von der Bundesregierung, den Landesregierungen, den örtlichen Gesundheitsämtern etc.) untersagt oder durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, prüft das IPAA, ob diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen durchführbar sind. Sollte dies durch das IPAA ermöglicht werden können, finden diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen statt. Die Teilnehmer*innen werden hiervon unverzüglich direkt durch das IPAA oder über die anmeldenden BR-Gremien informiert. Diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit.
Sollte diese Regelung bei den Schulungstagen greifen, wird das IPAA die kommunizierte Veranstaltungsgebühr um den Betrag reduzieren, der sich als anteilige Kostenersparnis anhand der tatsächlich für das das IPAA ersparten Bewirtungskosten ergibt. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die von den Teilnehmer*innen direkt vorgenommenen Hotelreservierungen.
Die Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen sind im Regelfall im Rahmen einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung während des Veranstaltungsablaufs durch die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung versichert. In veranstaltungsfreien Zeiten besteht der Schutz der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung nicht.
Das IPAA hat für die Teilnehmer*innen eine begrenzte Unfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort und endet mit dem Antritt der Rückreise. Versichert sind Unfälle, die bei IPAA organisierte Veranstaltungen entstehen. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die Leistungen der Unfallversicherung im Schadensfalle. Die eigene Haftung des IPAAs ist lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Datenschutz
Soweit im Rahmen von Veranstaltungen Beispiele aus der Unternehmenspraxis oder persönliche Beispiele gebildet werden, unterliegen diese der Vertraulichkeit und werden vom IPAA in keiner Weise gespeichert oder genutzt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in ihren jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.
Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten an andere Unternehmen nicht. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite.
Für IPAA Veranstaltungen gelten ausschließlich diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen.
Der Gerichtsstand ist Dortmund.
Stand: 23.05.2024
(löst Vorgängerversion vom 31.01.2024 ab)