Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Kraft gesetzt! Was muss ich dazu wissen und welche Recht hat der Betriebsrat hierbei?

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es setzt – längst überfällig – eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um, nach der Hinweisgeber (international meist als Whistleblower bezeichnet) besser geschützt werden sollen.

Die Folgen betreffen zum einen das Individualarbeitsrecht, da künftig Hinweisgeber gegenüber Sanktionen des Arbeitgebers besser geschützt werden sollen. Insbesondere wird die ständige Praxis und Rechtsprechung des BAG, wonach „intern vor extern“ auch bei Hinweisen auf strafbares Verhalten galt, nunmehr abgeschafft. Im Einzelnen sind aber auch nach dem neuen Recht die Möglichkeiten für Hinweise auf Fehlverhalten in den Unternehmen sehr genauen Vorgaben unterworfen. Diese Details sind wichtig für die Beratung von Kolleginnen und Kollegen in entsprechenden Fällen.

Für die Mitbestimmung geht es zum anderen darum, die Mitbestimmungsrechte bei der Einführung der notwendigen Systeme in den Unternehmen zu wahren. Die Art und Weise, wie Gesetz umgesetzt werden kann, ist nicht „alternativlos“, und daher gibt es auch verschiedene Ansätze für die betriebliche Mitbestimmung, über die Betriebsräte/innen informiert sein sollten.

Informiert Euch auf einem 1-Tages-Seminar kompakt und aktuell!

  • Leistungen

    Leistungen

    Die/der Moderator/in ist jeweils 15 Minuten vor der Sitzung online – Raum ist offen für technische und organisatorische Fragen.

    Schulungsunterlagen werden nach den Modulen den Teilnehmer/Innen als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

  • Technik

    Technik

    Der Einwahllink wird an die in der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse rechtzeitig verschickt.

    Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit die technischen Voraussetzungen an seinem Endgerät vorab durch eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zu prüfen.

    Das eingesetzte Gerät erfordert Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.

    Netiquette Onlineseminar

  • Organisation und Anmeldung

    Organisation und Anmeldung

    Die verbindliche Anmeldung sollte frühzeitig vor dem Beginn des Onlineseminars vorliegen und kann über unsere Internetseite erfolgen. Eine Anmeldung ist auch per Email an bildung@ipaa.de möglich.

    Wir freuen uns auf Sie!