Termin:
07. - 09.12.2026 - Semnr. 26233 - Köln - Hotelinfo folgt
Seminarinhalt
Alle Arbeitgeber sind gemäß § 167 SGB Abs. 2 IX verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Diese Vorschrift gilt sowohl für schwerbehinderte als auch für nicht behinderte Mitarbeitende. Schwerbehinderten und gleichgestellt behinderten Menschen hat der Arbeitgeber, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, darüber hinaus ein Präventionsverfahren gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX anzubieten. Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung sind wichtige interne Partner*innen des Arbeitgebers, die den Arbeitgeber unterstützen und zum Gelingen eines solchen Präventionsverfahrens beitragen können.
Das Seminar wird die Unterschiede bezüglich der Voraussetzungen der jeweiligen Verfahren herausarbeiten und praktische Tipps geben, worauf die Gremienvertreter:innen bei der Durchführung der Verfahren achten müssen. Es werden auch externe Partner:innen und ihre Leistungen vorgestellt, z.B. die örtlich zuständigen Integrationsämter und Fachdienste. Diese können im Präventionsverfahren den Arbeitgeber bzw. das BEM-Team hinsichtlich möglicher finanzieller Leistungen beraten, um den Arbeitsplatz des betroffenen Menschen zu sichern.
Seminarthemen
Was ist Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX
* Personenkreis
* Anwendungsbereiche
* Zeitpunkt
* Beteiligte
* mögliche verwaltungs- und arbeitsrechtliche Auswirkungen/Rechtsprechung
* praktische Alternativen zur Verfahrensdurchführung
Beteiligungsrechte
* Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwachungsrecht gem. § 167 Abs. 2 SGB IX beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
* Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 BetrVG
* Informationsbeschaffung
* Festlegung von Verfahrensabläufen
Betriebliche Präventionsmaßnahmen
Praktische Anwendungsbeispiele
Gespräche im BEM zielorientiert führen
Erörterung der Fragen der TeilnehmerInnen
DozentInnen
· Manuela Landmann, Köln
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Seminargebühr je teilnehmende Person