Termin:
24.03. - 28.03.2025 - Semnr. 25113 - Erfurt - LÉGÈRE HOTEL
Seminarinhalt
Die Reformgesetze der Bundesregierung ziehen Änderungen der Arbeitnehmerschutzrechte nach sich.
Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze werden oft durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ausgelegt.
Insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt - „die letzte Instanz“ - hat Einfluss auf die Arbeit der Betriebsräte und die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen.
Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind für die Betriebsratsarbeit nötig.
Welche aktuellen gesetzlichen Änderungen für die Betriebsratsarbeit eingetreten sind, wird in diesem Seminar diskutiert.
Ebenfalls soll die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts und die anliegenden aktuellen Entscheidungen dargestellt und mit den TeilnehmerInnen diskutiert werden.
Seminarthemen
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
· aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG
· Bedeutsame Urteile und Beschlüsse für die tägliche Betriebsratsarbeit
Besuch des Bundesarbeitsgerichts und Teilnahme an einer Verhandlung des BAG
Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren
Der Instanzenweg
Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
· Kündigungsschutzrecht
· Befristung von Arbeitsverträgen
· Betriebsübergang § 613 a BGB
DozentInnen
· Norbert Roth, Richter am Landesarbeitsgericht, Nürnberg
· Klaus Walczak, Waltrop
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen