Termin:
10.-14.11.2025 - Semnr. 25131 - München/Umgebung - Hotel noch offen
Seminarinhalt
Grundsätzlich sollen auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb erledigt werden. Der Betriebsrat wird bei Streitigkeiten oft als "vermittelnde Instanz" eingeschaltet. Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind nötig. Wenn sich die Meinungsverschiedenheiten aber nicht beilegen lassen, hilft manchmal nur der Gang zum Arbeitsgericht. Für welche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig? Eine erfolgreiche Prozessführung setzt voraus, dass die Prozessbeteiligten nicht nur gute Kenntnisse über die Zuständigkeit haben, sondern auch darüber, wie das Rechtsschutzbegehren von den Arbeitsgerichten verfahrensmäßig bearbeitet und entschieden wird.
Ob der Weg zum Arbeitsgericht gegangen werden soll, ist gut zu überlegen.
Die TeilnehmerInnen werden eine konkrete Verhandlung von einer Arbeitsrichterin vom Münchener Arbeitsgericht vorgestellt bekommen, analysieren, mitverfolgen und mit Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern nacharbeiten.
Seminarthemen
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse:
· von der Einstellung zur Kündigung
Das Urteilsverfahren, Unterschied zwischen Leistungs- und Feststellungsklagen
Das einstweilige Verfügungsverfahren
Der Instanzenweg: Die Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem LAG und BAG
Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Aufhebung, Kündigung); Beteiligung des Betriebsrats
Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren
Besuch des Arbeitsgerichts:
· Teilnahme an Güte- und Kammerterminen
· arbeitsrechtliche Streitigkeiten der verhandelnden Parteien in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichtes München
Analyse der zu verhandelnden arbeitsrechtlichen Fälle
Nacharbeit der arbeitsgerichtlichen Fälle
DozentInnen
· Dr. Cornelia Fach, Arbeitsrichterin, Arbeitsgericht München
· Hansjakob Vüllers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen