02.12. - 04.12.2024 - Semnr.: 24240 - Dortmund - Mercure Hotel Centrum
17.09. - 19.09.2025 - Semnr.: 25228 - Hamburg - The Scotty Hotel Hamburg
Seminarinhalt
In der täglichen Praxis von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten spielt die Beratung von Kolleg*innen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine große Rolle.
Für das gemeinsame Ziel, Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten, gibt es vielerlei Unterstützungen von Sozialleistungsträgern und Integrationsämtern.
In Betracht kommt dabei auch eine Rente w. Erwerbsminderung, ob als Teil- oder Vollrente. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wie ist das Verfahren? Was können SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber tun?
Schwerbehinderte Menschen können eine frühere Altersrente beantragen. Wie sind da die Regelungen? Gibt es weitere Beratungshinweise für fragende Kolleg*innen?
Seminarthemen
Die Rente - das unbekannte Wesen …
Grundlagen des Rentensystems in Deutschland
Finanzierung - Einnahmen und Ausgaben
Berechnung der Rentenzahlung
Rentenarten
Renten w. Alters
Regelaltersrente
Rente für (besonders) langjährig Versicherte
Rente für schwerbehinderte Menschen
Renten aus besonderem Grund
Rente w. Todes
Erwerbsminderungsrente
Rente für schwerbehinderte Menschen
Voraussetzungen, Wartezeiten
Berechnungen (ab wann möglich, Abschläge)
Rente w. Erwerbsminderung
Voraussetzungen
Mitwirkungspflichten
Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb
Anspruch auf leidensgerechte Arbeitsbedingungen
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit
Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Welche Unterstützungen gibt es wo?
Wie kann die SBV / der Betriebsrat die Kolleg*innen beraten?
Wie läuft hier die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und externen Stellen?
Dozenten
· Ralf Bohlen, Cuxhaven
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen