Die Altersversorgung - (Teil-)Rente bei verminderter Leistungsfähigkeit

(Teil-)Rente als unterstützende Leistung - Was SBV und BR über „die Rente“ wissen müssen

02.12. - 04.12.2024 - Semnr.: 24240 - Dortmund - Mercure Hotel Centrum
17.09. - 19.09.2025 - Semnr.: 25228 - Hamburg - The Scotty Hotel Hamburg

Seminarinhalt

In der täglichen Praxis von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten spielt die Beratung von Kolleg*innen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine große Rolle.

Für das gemeinsame Ziel, Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten, gibt es vielerlei Unterstützungen von Sozialleistungsträgern und Integrationsämtern.

In Betracht kommt dabei auch eine Rente w. Erwerbsminderung, ob als Teil- oder Vollrente. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wie ist das Verfahren? Was können SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber tun?

Schwerbehinderte Menschen können eine frühere Altersrente beantragen. Wie sind da die Regelungen? Gibt es weitere Beratungshinweise für fragende Kolleg*innen?

Seminarthemen

Die Rente - das unbekannte Wesen …

Grundlagen des Rentensystems in Deutschland

Finanzierung - Einnahmen und Ausgaben

Berechnung der Rentenzahlung

Rentenarten

Renten w. Alters

Regelaltersrente

Rente für (besonders) langjährig Versicherte

Rente für schwerbehinderte Menschen

Renten aus besonderem Grund

Rente w. Todes

Erwerbsminderungsrente

Rente für schwerbehinderte Menschen

Voraussetzungen, Wartezeiten

Berechnungen (ab wann möglich, Abschläge)

Rente w. Erwerbsminderung

Voraussetzungen

Mitwirkungspflichten

Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb

Anspruch auf leidensgerechte Arbeitsbedingungen

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Kombination von Teilrente und Erwerbstätigkeit

Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber

Welche Unterstützungen gibt es wo?

Wie kann die SBV / der Betriebsrat die Kolleg*innen beraten?

Wie läuft hier die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und externen Stellen?

Dozenten

· Ralf Bohlen, Cuxhaven

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr je Teilnehmer*in in 2024:

495,00 EUR

zzgl. Hotelkosten
(Onlineseminare
ausgenommen)

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Seminargebühr je Teilnehmer*in ab 2025:

575,00 EUR

zzgl. Hotelkosten
(Onlineseminare
ausgenommen)

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