25.02. - 27.02.2026 - Semnr.: 26201 - Berlin - Hotel zzt. in Klärung
Seminarinhalt
Die gesetzliche Rentenversicherung und die Betriebliche Altersversorgung bilden die Grundlage für die Absicherung des im Arbeitsleben erreichten Lebensstandards. Die Energieversorgungsunternehmen haben ihren MitarbeiterInnen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Pensionsleistungen zugesagt. Aber auch dies gilt nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nachdem die gesetzliche Rentenversicherung erheblich eingeschränkt wird, erlangt die Betriebliche Altersversorgung eine immer größere Bedeutung.
Die EVU suchen aber nun auch - unter Hinweis auf ihre angespannte wirtschaftliche Situation - nach Möglichkeiten, wie sie die erheblichen finanziellen Belastungen aus der Versorgungszusage einfrieren bzw. zurückführen können. Eingriffe in die Betriebliche Altersversorgung sind aber durch die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze nur sehr eingeschränkt möglich.
Die TeilnehmerInnen erhalten in diesem Kompaktseminar spezielle Kenntnisse über die gesetzliche Rentenversicherung, zur Betrieblichen Altersversorgung werden neue Gesetze und die neue Rechtsprechung erörtert.
Dieses Seminar ist etwas kompakter als unser Wochenseminar zu diesem Thema.
Seminarthemen
Gesetzliche Rentenversicherung
· Rechtsgrundlagen - Träger - Leistungen
· Reform der Erwerbsminderungsrenten
· Reform der Hinterbliebenenrenten
· Anhebung der Altersgrenzen
· Berechnung einer Rente
· Anpassungsformeln mit Nachhaltigkeitsfaktor
Aktuelles aus dem Betriebsrentenrecht
· verschiedene BAG-Entscheidungen
Dozenten
· Dr. Martin Heither, Rechtsanwalt, Kanzlei Heither & Morgen
· Diplom-Verwaltungswirt Dirk R. Schuchardt, Schuchardt-Seminare, Duisburg
· Timo Witkowski, Rechtsanwalt, Kanzlei Heither & Morgen
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen im Betriebsratsbüro
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen