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Bei den Präsenzterminen wird sowohl das normale, wie auch das vereinfachte Wahlverfahren eingehend erläutert.
Seminarinhalt:
Die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen finden alle 2 Jahre im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November statt.
Nach § 60 Abs. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche ArbeitnehmerInnen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.
Die Wahl der neuen Jugend und Auszubildendenvertretung ist an sich ein Routinevorgang. Doch die gesetzlichen Vorschriften sind sehr kompliziert und müssen genau eingehalten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Wahl angefochten oder für ungültig erklärt werden kann.
In diesem Kurzseminar werden die vielfältigen Aufgaben der AuszubildendenvertreterInnen abgesteckt, die gesetzlichen Voraussetzungen dargestellt, der Wahlablauf erläutert und aufgezeigt, mit welchen organisatorischen Hilfsmitteln die Wahlen durchgeführt werden können.
Seminarthemen:
· Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
· In welchen Betrieben wird gewählt?
Welches Wahlverfahren findet Anwendung?
· vereinfachtes Wahlverfahren
· normales Wahlverfahren
Einleitung der Wahl durch den Betriebsrat
· Zeitpunkt
· Bestellung des Wahlvorstandes
· Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
· Wer ist wahlberechtigt?
· Wer ist wählbar?
Zeitpunkt der JAV-Wahl
· Beginn der Amtszeit der JAV
Wahlvorschriften
· Geheime und unmittelbare Wahl
· Minderheitengeschlecht
· Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe
· Verhältniswahl
· Mehrheitswahl
· Berechnung nach d´Hondt
Durchführung der Wahl
· Wählerliste
· Wahlausschreiben
· Einsprüche
· Vorschlagslisten
· Wahlvorgang
· Stimmenauszählung
Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
Schutzvorschriften für die Wahl
Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Arbeitshilfen:
· Formulare
· Wahlkalender
DozentInnen:
· Ralf Bohlen, Cuxhaven
· Jürgen Oehlmann, Rechtsanwalt, Bremen
· Frank Schinke, Selm
Zielgruppen:
· Mitglieder der Wahlvorstände