Zusammenarbeit der SBV mit BR, Ämtern und Behörden

Leistungen kennen, Anträge rechtssicher formulieren

Termin:
08.10. - 10.10.2025 - Semnr.: 25230 - Bremen - Hotel Munte am Stadtwald

Seminarinhalt

Schwerbehindertenvertretungen (SBV) arbeiten eng mit den Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretungen sowie den örtlichen Betriebsräten zusammen. Sie unterstützen bei Anträgen an verschiedene Kostenträger.

SBV knüpfen Kontakte zu Integrations- und Versorgungsämtern, Arbeitsagenturen und Rehabilitationsträgern. Sie beraten schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere zu Themen des SGB IX sowie anderen arbeits- und
sozialrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Betriebs- und Tarifvereinbarungen. Gemeinsam mit Integrationsfachdiensten begleiten sie ihr Klientel in Krisen und im Arbeitsalltag und informieren Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten.

Um alle diese Aufgaben erfüllen zu können, müssen SBV über die Leistungen der verschiedenen Behörden informiert sein und die Herausforderungen bei Anträgen kennen. Sie benötigen das nötige Wissen, um Betroffene zu beraten und zu unterstützen.

In diesem Workshop werden die verschiedenen Instanzen vorgestellt und erläutert, welche Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.

Seminarthemen

Darstellung der wesentlichsten Aufgaben der Stufenvertretungen nach dem SGB IX und Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen.

Darstellung der Aufgaben der örtlichen Betriebsräte und Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen

Darstellung der Institutionen und ihrer Aufgabenbereiche
· Integrationsamt/örtliche Fürsorgestelle
· Integrationsfachdienste
· Versorgungsamt
· Agentur für Arbeit
· Rentenversicherungsträger
· Unfallversicherung
· Krankenkasse

Leistungen für Menschen mit Behinderung
· Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
· Leistungen zur Teilhabe
· Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen

Leistungen für den Arbeitgeber
· (Eingliederungs-) Zuschüsse
· Fördermittel
· Beratung und Information

Stellungnahmen im Kündigungsfall gegenüber
- den Integrationsämtern
- dem Arbeitgeber (§ 170 Abs. 2 SGB IX)
· der Agentur für Arbeit im Gleichstellungsverfahren

DozentInnen

· Ralf Bohlen, Cuxhaven

Zielgruppen

· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen im Betriebsratsbüro
· MitarbeiterInnen im Büro der Schwerbehindertenvertretung

Seminargebühr je Teilnehmer*in:

575,00 EUR

zzgl. Hotelkosten
(Onlineseminare
ausgenommen)

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