Mitbestimmung bei Veränderungen der Arbeitswelt und Arbeitsorganisation

Seminar kann als Inhouse-Seminar konzipiert werden

Seminarinhalt

Zunehmende Technisierung, Digitalisierung und Globalisierung bestimmen zukünftig immer stärker die Arbeitswelt und unseren Arbeitsalltag.

Zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbare Informationen und die permanente Erreichbarkeit dank mobiler Kommunikationstechnik steigern nicht nur die Arbeitseffektivität, sondern sind mitunter auch für zusätzliche körperliche und physische Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich.

Wie kann die Mitbestimmung auf immer schnellere Veränderungen und Flexibilisierungen reagieren?

Diese Veränderungen in der Arbeitswelt und der Unternehmensorganisation, deren Innovationsschnelligkeit immer weiter zunimmt müssen Betriebsräte rechtzeitig erkennen, fachkundig begleiten und mitgestalten.

Seminarthemen

Gesundheitsschutz
· Arbeits- und Gesundheitsschutz
· Gefährdungsbeurteilung
· BEM

Mitbestimmung und Gestaltung
· Verändert Industrie 4.0 die Mitbestimmung?
· Arbeitsorganisation und Arbeitplatzgestaltung
· Great Place to work
· Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitgestaltung
· Mehrarbeit bei neuen Organisationsformen
· Betriebsänderung und Beschäftigungssicherung
· Qualifizierungsmaßnahmen
· Interessenausgleich und Sozialplan

Strategien des Betriebsrats
· Informationen rechtzeitig verarbeiten
· strategische Unternehmensplanungen mitgestalten
· Betriebsratsgremium positionieren

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
· Mitarbeit in Projektgruppen
· Kurz- und Mittelfristplanungen begleiten
· Konfliktmanagement
· Information der Belegschaft

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Mitglieder im Wirtschaftsausschuss
· Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Seminargebühr

495,00 €

Betriebliche Altersversorgung - Erstattung von Energieverbrauchs- kosten
BAG, 14.12.2010
3 AZR 799/08

Bei dem Übergang eines betriebsmittelgeprägten Betriebes kommt dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung wesentliches Gewicht zu. Der Betriebsmittelübernehmer muss die Betriebsmittel tatsächlich weiter oder wieder nutzen. Der bisherige Betriebsinhaber muss die Nutzung der Betriebsmittel im Betrieb oder Betriebsteil einstellen. Der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen bisherigem Inhaber und späterem Betriebserwerber stellt nicht notwendig einen solchen Betriebsinhaberwechsel dar.

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