Wissen für die JAV I

Termine:
23.9. - 27.9.2024 - Semnr.: 24113 - Bremerhaven, nordsee HOTEL
17.2. - 21.2.2025 - Semnr.: 25104 - Hamburg, Mercure Hotel HH City

Seminarinhalt

Im Grundseminar werden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die noch kein Seminar besucht haben, mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht.

Welche Möglichkeiten der Einwirkung hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus? Diese Themen werden in Gesprächen und Vorträgen behandelt.

Zur Aufgabenerfüllung gehören auch Kenntnisse der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Grundlagen dafür werden in diesem Seminar vermittelt.

In Diskussionen und im gegenseitigen Erfahrungsaustausch werden aktuelle Themen der Jugend- und Auszubildendenvertretung erörtert, die erkannten Probleme aufgearbeitet und Lösungsansätze beraten.

Seminarthemen

Arbeitsrecht für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
· Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
· Aufgaben der JAV
· Geschäftsführung
- Vorsitz und Stellvertreter
- Ersatzmitglieder
- Sitzungen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
· Sprechstunden
· Das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis - von der Bewerbung zur Einstellung

Erfahrungsaustausch
· TeilnehmerInnen aus dem Grund- und Aufbauseminar diskutieren ihre Erfahrungen und suchen Problemlösungsstrategien und neue Anregungen für eine weitere erfolgreiche Arbeit

Gesprächs- und Verhandlungsführung
· Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung

DozentInnen

· Ralf Bohlen, Bohlen - Beratung und Training, Walsrode
· Frank Glaubitz, E.ON Best Service GmbH, Wunstorf
· Dipl.-Psychologe Dr. Christian Warneke, Hamburg

Zielgruppen

· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Seminare für Mitglieder der JAV
BAG, 06.05.1975
1 ABR 135/73

Das Recht, über die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu beschließen, steht ausschließlich dem Betriebsrat zu, mögen auch die Jugendvertreter gemäß § 67 Abs. 2 BetrVG bei diesem Beschluss mitbestimmen können. Es handelt sich um einen kollektiven Anspruch des Betriebsrats.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.