Fit fürs Thema Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastungen

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Achtsamkeit und Gesundheitsmanagement"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Stresskompetenz

  • Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

  • Umgang mit psychisch kranken MitarbeiterInnen

  • Gesund im Job in turbulenten Zeiten

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Achtsamkeit- und Gesundheitsmanagement" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Seminar kann als Inhouse-Seminar konzipiert werden


Seminarinhalt

Der Strukturwandel in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass heute in vielen Unternehmen psychische Anforderungen wie ständige Erreichbarkeit, Informationsflut durch EMail, SMS, Mobiletelefon, aber auch Optimierungsmaßnahmen, unrealistische Bemessungs-, bzw. Zielvorgaben, Zeit- und Leistungsdruck und v.a.m. immer mehr Kollegen und Kolleginnen krank machen. Oft verschärft sich auch das Betriebsklima. Immer weniger Beschäftigte glauben, dass sie bis zur Altersrente arbeitsfähig sein werden.

Vor diesem Hintergrund sollte die Umsetzung und Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen –psychische Belastung ein wesentliches Element des betriebsrätlichen Gesundheitsschutzes werden Der Betriebsrat hat in diesem Prozess ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht .

Dieser Pflicht zur Mitbestimmung kann er am besten nachkommen, wenn er um die Belastungsquellen der MitarbeiterInnen in den Bereichen Arbeitsanforderungen, Tätigkeiten, Sozial- und Organisationsklima sowie Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation weiß.

Inhalt dieses Seminars ist alles Wesentliche über die Entstehung, das Auftreten und die Folgen von psychischen Belastungen im Beruf zu erfahren.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout gehören nicht in die Tabu-Zone.

Sie lernen Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung – psychische Belastung kennen, sind über die rechtlichen Grundlagen, die Organisation, die Begleitung in der Durchführung bis hin zur Wirkungskontrolle informiert.

Seminarthemen

Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 und deren Auswirkungen auf die Gesundheit
· Was bedeutet „Arbeitswelt 4.0“?
· Welcher Wandel ist damit verbunden?

Stress, Burnout & Co.
· Definitionen und Abgrenzung verschiedener psychischer Belastungen
· Zusammenspiel von Psyche und Körper - Folgen psychischer Belastungen
· Fehlzeiten und Erkrankungen erkennen

Das Belastungs-Beanspruchungsmodell
· Was sind psychische Einflüsse, Belastungen, Beanspruchungen und Beanspruchungsfolgen?
· Was sind positive Beanspruchungsfolgen – was bedeutet Fehlbeanspruchung?
· Terminologie nach DIN ISO 10075

Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Neuerungen
· Auf Ballhöhe: Was hat sich in den Rechtsvorschriften geändert?
· Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
· Maßnahmen durch Betriebsvereinbarungen regeln

Vorgehen abklären: Organisation der Gefährdungsbeurteilung
· Wer ist beteiligt?
· Wer trägt die Verantwortung?
· Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Erste Schritte nach dem Seminar
· Wie präsentiere ich das Thema im Gremium?
· Wie sensibilisiere ich die Unternehmensverantwortlichen?-
· Wie beteilige ich die MitarbeiterInnen?
· Wie baue ich Netzwerke auf

DozentInnen

· Heinz Hohmann, Dipl.-Verwaltungswirt, Lehrtrainer für verhaltensorientierte Bildungsmaßnahmen Max-Planck-Institut München, Systemischer Berater, Therapeut, Familientherapeut (SG), Supervisor, Fernuniversität Hagen, Projektleitung und Management, Fachhochschule Münster

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitskräfte

Seminargebühr

495,00 €

Mitbestimmung bei Verschwiegenheits- erklärung
BAG, 10.03.2009
1 ABR 87/07

Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diese kommt in Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer bezieht und nicht schon gesetzlich geregelt ist. Ein sog. Globalantrag des Betriebsrats, mit dem dieser die Mitbestimmungspflichtigkeit jeglichen Verlangens nach der Abgabe inhaltlich gleichlautender Schweigeverpflichtungen festgestellt wissen will, kann keinen Erfolg haben. Er erfasst auch Fälle, in denen sich die Schweigeverpflichtung auf das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer bezieht oder bereits gesetzliche Schweigepflichten - etwa nach § 17 UWG - bestehen.

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