Update für die Schwerbehindertenvertretung

Seminar kann als Inhouse-Seminar angeboten werden

Seminarinhalt

Dieses Seminar zeigt Änderungen im Schwerbehindertenrecht auf und stellt sie im Zusammenhang mit vorhandenen Rechten für Schwerbehinderte Beschäftigte wie auch Schwerbehindertenvertretungen. Für alle Schwerbehindertenvertretungen einschließlich der Stellvertreter, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar eine gute Gelegenheit, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen.

Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in Informations-, Anhörungs-und Mitwirkungsfällen von Schwerbehindertenvertretungen.

Seminarthemen

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Schwerbehindertenvertretungen und Stufenvertretungen (GSBV/KSBV)

Informations- und Mitwirkungsrechte nach § 178 SGB IX

Informations- und Mitwirkungsrechte nach § 167 SGB IX

Informations- und Mitwirkungsrechte nach § 164 SGB IX, insbesondere bei
· Personalplanung
· Einstellungen
· Versetzung
· Kündigung

Betriebliche Veränderungen (Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten)

Beteiligung an Sozialplan-/Interessenausgleichsverhandlungen

Probleme bei den Gleichstellungsverfahren

DozentInnen

· N.N.

Zielgruppen

· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder

Seminargebühr

495,00 €

Beginn Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen
BAG, 29.11.2007
2 AZR 613/06

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen findet nach § 90 Abs. 2 a 2. Alt. SGB IX nur dann Anwendung, wenn die in § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX bestimmte Drei-Wochen-Frist bei Kündigungszugang verstrichen ist, d. h. der Arbeitnehmer muss zunächst den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigen- schaft drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt haben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.