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Bitte unbedingt beachten: Die Gesetzgebung hat sich geändert. Das sogenannte "Vereinfachte Wahlverfahren" ist nun auch zwingend in Betrieben anzuwenden in denen maximal 100 Wahlberechtigte vorhanden sind (also Arbeitnehmer*innen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Auszubildende). Dies dürfte auf die meisten der Betriebe zutreffen. Bitte beachtet daher die o.g. Schwerpunkte bei der Anmeldung zum jeweiligen Onlineseminar. Bei unseren alternativen Präsenzseminaren wird sowohl das normale, wie auch das vereinfachte Wahlverfahren eingehend erläutert.
Seminarinhalt:
Die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen finden alle 2 Jahre im Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November statt.
Nach § 60 Abs. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche ArbeitnehmerInnen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.
Die Wahl der neuen Jugend und Auszubildendenvertretung ist an sich ein Routinevorgang. Doch die gesetzlichen Vorschriften sind sehr kompliziert und müssen genau eingehalten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Wahl angefochten oder für ungültig erklärt werden kann.
In diesem Kurzseminar werden die vielfältigen Aufgaben der AuszubildendenvertreterInnen abgesteckt, die gesetzlichen Voraussetzungen dargestellt, der Wahlablauf erläutert und aufgezeigt, mit welchen organisatorischen Hilfsmitteln die Wahlen durchgeführt werden können.
Seminarthemen:
· Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
· In welchen Betrieben wird gewählt?
Welches Wahlverfahren findet Anwendung?
· vereinfachtes Wahlverfahren
· normales Wahlverfahren
Einleitung der Wahl durch den Betriebsrat
· Zeitpunkt
· Bestellung des Wahlvorstandes
· Zusammensetzung des Wahlvorstandes
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
· Wer ist wahlberechtigt?
· Wer ist wählbar?
Zeitpunkt der JAV-Wahl
· Beginn der Amtszeit der JAV
Wahlvorschriften
· Geheime und unmittelbare Wahl
· Minderheitengeschlecht
· Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe
· Verhältniswahl
· Mehrheitswahl
· Berechnung nach d´Hondt
Durchführung der Wahl
· Wählerliste
· Wahlausschreiben
· Einsprüche
· Vorschlagslisten
· Wahlvorgang
· Stimmenauszählung
Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
Schutzvorschriften für die Wahl
Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Arbeitshilfen:
· Formulare
· Wahlkalender
DozentInnen:
· Ralf Bohlen, Cuxhaven
· Jürgen Oehlmann, Rechtsanwalt, Bremen
· Frank Schinke, Selm
Zielgruppen:
· Mitglieder der Wahlvorstände
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Leistungen
Die/der Moderator/in ist jeweils 15 Minuten vor der Sitzung online – Raum ist offen für technische und organisatorische Fragen.
Schulungsunterlagen werden nach den Modulen den Teilnehmer/Innen als Downloadlink zur Verfügung gestellt.
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Technik
Der Einwahllink wird an die in der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse rechtzeitig verschickt.
Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit die technischen Voraussetzungen an seinem Endgerät vorab durch eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zu prüfen.
Das eingesetzte Gerät erfordert Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.
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Organisation und Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung sollte frühzeitig vor dem Beginn des Onlineseminars vorliegen und kann über unsere Internetseite erfolgen. Eine Anmeldung ist auch per Email an bildung@ipaa.de möglich.
Wir freuen uns auf Sie!