BR, GBR, KBR - Ebenen der betieblichen Mitbestimmung
Termin:
17.-19.09.2025 - Semnr. 25226 - Berlin - Hotel Berlin Ku´damm
Seminarinhalt
Die Betriebsratsgremien der verschiedenen Betriebe eines Unternehmens bilden nach dem BetrVG einen Gesamtbetriebsrat. Die Aufgabenstellung des Gesamtbetriebsrats ist im fünften Abschnitt des BetrVG geregelt. Von der Einhaltung dieser Vorschriften hängt die Wirksamkeit von Beschlüssen und Entscheidungen ab. Darüber hinaus fusionieren Unternehmen aus der Energieversorgung und es stellt sich die Frage, ob ein Konzernbetriebsrat gebildet werden soll. Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie gemäß § 18 Abs. 1 Aktiengesetz einen Konzern. In diesem Unternehmen „kann“ gemäß § 54 Abs. 1 BetrVG ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.
Der Konzernbetriebsrat erhält Informationen über konzernweite Strategien der Konzernleitung und stellt sicher, dass die Interessen der Belegschaften der Konzernunternehmen angemessen berücksichtigt werden.
Auch strategische Zusammenschlüsse, die in den Unternehmen von großer Bedeutung sind, wie z. B. Arbeitskreise der Betriebsräte, werden in diesem Seminar diskutiert.
Seminarthemen
Bildung und Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
· Betriebs- und Unternehmensbegriff
· Beschlussfassung
· Entscheidungsfähigkeit
· Zusammensetzung und Stimmengewichtung
Zuständigkeit
· Unternehmensweite Regelungsprobleme
· Freiwillige Regelungen
· Zuständigkeit kraft Beauftragung
Betriebsräteversammlung
Konzernbetriebsrat
Bildung und Errichtung eines Konzernbetriebsrats
· Unternehmens- und Konzernbegriff
· Beschlussfassung
· Entscheidungsfähigkeit
· Zusammensetzung und Stimmengewichtung
Zuständigkeit
· Konzernweite Regelungsprobleme
· Freiwillige Regelungen
· Zuständigkeit kraft Beauftragung
Geschäftsführung
Strategische Ausrichtung, Planung und Umsetzung der BR-Arbeit
Chancen und Risiken von
· Arbeitskreisen der BR als freiwillige Regelung
· Zusammenfassung von Betrieben zur Bildung eines einheitlichen Betriebsratsgremiums
· Spartenbetriebsräten
DozentInnen
· Frank Wegling, IPAA e.V., Dortmund
Zielgruppen
· Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
· Mitglieder des Konzernbetriebsrats
· Betriebsratsmitglieder
· Referent:innen und Fachkräfte von Mitbestimmungsgremien