
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Grundlagen und Spezialkenntnisse vermitteln unsere Arbeitsrechtseminare.
Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen. Abweichende Zeiten sind in den Einzelseminaren gesondert ausgewiesen.
Für detaillierte Seminarbeschreibungen und Seminarinhalte bitte die Seminarnummer oder Themensuchworte oben links ins Suchfeld eingeben.