Wahlen der SBV
Termine:
02.02. - 04.02.2026 - Semnr.: 26208 - Bremen - ACHAT Hotel
16.03. - 18.03.2026 - Semnr.: 26209 - Hannover - Hotel zzt. Klärung
Seminarinhalt
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - schreibt im § 94 Abs. 1 Satz 1 vor, dass in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, eine Schwerbehindertenvertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen sind.
Die Wahl an sich ist ein Routinevorgang. Doch die gesetzlichen Vorschriften sind sehr kompliziert und müssen genau eingehalten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Wahl angefochten und für ungültig erklärt werden kann.
In diesem Seminar werden die vielfältigen Aufgaben der Vertrauenspersonen abgesteckt, die gesetzlichen Voraussetzungen dargestellt, der Wahlablauf erläutert und aufgezeigt, mit welchen organisatorischen Hilfsmitteln die Wahlen durchgeführt werden können
Seminarthemen
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
In welchen Betrieben wird gewählt?
Wann wird gewählt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wer ist wählbar?
Die einzelnen Wahlverfahren
Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
Schutzvorschriften für die Wahl
Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Formulare und Wahlkalender
DozentInnen
· Harald Fritsch, Dipl.-Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen
Zielgruppen
· Mitglieder der Wahlvorstände