Rechtsgrundlagen für die Betriebsratsarbeit
Termine:
25.11. - 29.11.2024 - Semnr.: 24132F - Hamburg, Hotel Reichshof - ausgebucht
17.03. - 21.03.2025 - Semnr.: 25109F - Wernigerode, Harzer Kultur- und Kongresshotel
02.06. - 06.06.2025 - Semnr.: 25119F - Cuxhaven, Hotel "Das Donners"
24.11. - 28.11.2025 - Semnr.: 25120F - Hamburg, The Scotty Hotel
23.03. - 27.03.2026 - Semnr.: 26104F - Wernigerode, Harzer Kultur- und Kongresshotel
Ziele und Inhalte
Das Modul „Rechtsgrundlagen für die Betriebsratsarbeit“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Betriebsverfassung - Organisation - Beschlüsse - Haftung - Rechtliche Spezialfragen.
Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:
Die Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für eine rechtssichere Amtszeit
Den Betriebsrat als Team erkennen und führen
Betriebsräte benötigen Organisationswissen und Kenntnisse im Umgang mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Tatbeständen.
Deshalb erhalten die TeilnehmerInnen in diesem Seminar Grundlagenwis-sen über die ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit und den täglichen Ablauf von Organisationsprozessen.
Ebenfalls wird das Wissen um die Beauftragung von Sachverständigen und die damit verbundenen Kosten dargestellt. Die Haftung von ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber bildet einen weiteren Schwerpunkt. Diese Kenntnisse sind unvermeidbar, damit ordnungsgemäße Beschlüsse zustande kommen, die einer rechtlichen Prüfung standhalten.
Methoden
Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.
Grundsätzliches - Ohne diese Kenntnisse funktioniert es nicht
Begriffe
Rechtsquellen
geschichtliche Entwicklung
Abgrenzung: individuelles und kollektives Arbeitsrecht
formelles Betriebsverfassungsrecht
Organisation des Betriebsrats
Rechtsstellung des Betriebsrats
Kommentare lesen und verstehen
Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
Arbeitsbefreiung und Freistellung
Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder
Arbeitspflicht und Betriebsratstätigkeit
Lohnausfallprinzip
Geheimhaltungspflichten
Haftung, u.a.m
Kosten und Sachaufwand - wer bezahlt das alles?
Sachkosten für die Betriebsratsarbeit: Fachliteratur, Bücher,
Zeitschriften
technische Ausstattung
Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Unterstützung durch Sachverständige
Der Anwalt als Sachverständiger
Rechtssicherheit bei der Beauftragung externer Berater
Reise- und Fahrtkosten
Rechtssichere Beschlüsse im Betriebsrat
Einladung zu den Sitzungen
Tagesordnung festsetzen
Minderheitengeschlecht
Einladung von Ersatzmitgliedern
ordnungsgemäße Betriebsratssitzung
Beschlussfähigkeit und Abstimmung im Gremium
Teilnahmerechte der JAV, der SBV und der Gewerkschaften
Die Pflichten des BRV und seines Stellvertreters
Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen für den Betriebsrat
Einer unter gleichen oder doch alles selber machen?
Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen
Entgelt ohne Arbeitsleistung
§ 616 BGB und sein Verhältnis zum Tarifvertrag
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz
Urlaubsentgelt
Feiertagsentgelt
Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsrecht
Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung gegenüber ArbeitskollegInnen
Haftung gegenüber Dritten
DozentInnen, Zielgruppen
DozentInnen
· Karsten Knoke, pe.kk Personalentwicklung, Lengede
· Ursula Hohoff, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Dr. André M. Latour, Rechtsanwalt, Castrop-Rauxel
· Frank Schinke, Dortmund
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen