* Bitte beachten: Aufgrund der überwältigenden Nachfrage ist der nächste Termin für die Abschlussprüfung zur/zum "Fachwirt:in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften" im Februar 2026 bereits ausgebucht. Die Anmeldung zur/zum "Fachwirt:in" ist aber selbstverständlich möglich. Der nächste freie Termin zur Abschlussprüfung für Neuangemeldete ist dann der 19.02.2027. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Buchung der einzelnen Module/Termine. Vielen Dank!
Weitere, detaillierte Informationen zur Fachwirte-Ausbildung
Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden ist es erforderlich die hierfür notwendigen Module zu absolvieren. Bei diesen Modulen handelt es sich um Wochenseminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus unserem Seminarprogramm, konkret um die Folgenden:
Prüfungsanforderungen
Die Teilnehmer*innen der Prüfungen können in allen Modulbereichen geprüft werden, die Bestandteil der Fachwirtequalifikation sind. Die Prüfung wird im Rahmen einer lösungsorientierten Diskussionsrunde anhand von Fallbeispielen aus den jeweiligen Modulen vor der Prüfungskommission abgelegt.
Prüfungsgruppen:
An der Prüfung nehmen in der Regel bis zu 4 Gruppen mit bis zu 4 Teilnehmer*innen teil. IPAA bestätigt die verbindliche Teilnahme zur Prüfung nach Reihenfolge der Prüfungsanmeldung.
Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission besteht aus je 1 Vetreter*in von
• HSHL, Hochschule Hamm-Lippstadt, Hamm
• IVTM, Institut für Verhaltens-,Team- und Managementtraining, Dülmen
• IPAA, Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V., Dortmund
Jedem Prüfungsausschussmitglied wird ein*e Beisitzer*in beigestellt, die/der die Prüfung mitverfolgt und dokumentiert.
Prüfungsdauer:
Die individuelle Gesamtdauer der Prüfung soll unter Einbeziehung der lösungsorientierten Diskussionsrunde und evtl. nachfolgender Prüfungsfragen nicht mehr als 150 Minuten betragen.
Prüfungsmethode:
Die Prüfung erfolgt als jeweilige Gruppenprüfung in den Prüfungsbereichen:
• Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
• Grundlagen der Kommunikation, Konfliktlösung und mediativer Prozesse
• Soziale Medien und Kommunikation
Die Prüfung erfolgt durch szenarische Fallbeispiele aus den jeweiligen Modulen, die methodisch, sowie theorie- und praxisorentiert gelöst werden müssen.
Die Prüfungsteilnehmer*innen haben das Recht folgende Hilfsmittel zur Lösung der Fallbeispiele zu benutzen:
• Gesetze, Kommentare
• Ausgehändigte Modulunterlagen der absolvierten Veranstaltungen
• Mobiles Endgerät, ausschließlich zur Internet- und Datenbankrecherche
Der Einsatz von weiteren Hilfsmitteln jeglicher Art ist nicht gestattet.
Im Anschluss erfolgt direkt die Präsentation und Diskussion vor dem zuständigen Prüfungsausschussmitglied.
Die Prüfungsbereiche werden nacheinander abgearbeitet. Die Teilnehmer*innen erhalten vor der Prüfung einen zeitlichen Ablaufplan.
Für die jeweilige Prüfung ist folgender Zeitrahmen vorgesehen:
• Jeweils 25 Minuten Vorbereitungszeit für die Praxisfälle
• mindestens 15 Minuten, maximal 30 Minuten Präsentation und Diskussion der Praxisfälle
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, ergänzende Prüfungsfragen im Rahmen einer individuellen Einzelprüfung zu konkretisieren.
Durch diesen Zeitrahmen von ca. 50 Minuten je Prüfungsbereich wird sichergestellt, dass die individuelle Gesamtdauer der Prüfung nicht mehr als ca. 150 Minuten betragen soll.
Prüfungsbewertung:
Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche werden in den gemeinsamen Prüfungsausschuss durch die jeweiligen Prüfungsausschussmitglieder eingebracht.
Danach erfolgt eine gemeinsame Bewertung der Gesamtprüfungsleistungen.
Diplomvergabe:
Die Prüfung hat bestanden, wer in allen Prüfungsbereichen die Fallbeispiele gelöst und die Präsentation und Diskussion jeweils erfolgreich vorgetragen hat.
Die TeilnehmerInnen erhalten ein Diplom, wenn die Prüfung bestanden wird. Eine Benotung findet nicht statt.
Prüfungsdokumentation:
Über die einzelnen Prüfungshandlungen, sowie die gemeinsame Bewertung der Gesamtprüfungsleistungen wird eine Dokumentation durch die anwesenden MitarbeiterInnen der HSHL gefertigt.
Prüfungsgebühr:
Für die Prüfung wird eine Gebühr von 320,00 € je Teilnehmer*in erhoben (Stand: 06/2024).
Prüfungstermine:
Die Prüfung erfolgt zum Ende des 6. Moduls (Soziale Medien und Kommunikation), nach Möglichkeit jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres am Hochschulstandort.
Beginn: Freitag 09.00 Uhr
Ende: Freitag Ende offen, nach Ablegung der Prüfung
Nach Abschluss der Prüfung sowie der anschließenden Diplomvergabe endet die Veranstaltung.
Damit Sie zur Prüfung zugelassen werden können ist es lediglich erforderlich, dass Sie die vorstehend unter "Teilnahmevoraussetzungen (Abschlussprüfung)" genannten sechs Seminare aus dem IPAA-Schulungsprogramm absolvieren.
Bei diesen Seminaren handelt es sich um Weiterbildungen, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat demnach Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren, wenn das Betriebsratsgremium in einem ordnungsgemäßen Beschluss die Teilnahme für das Betriebsratsmitglied beschlossen hat. Auch die Kosten für die Maßnahme sind dann vom Arbeitgeber zu tragen.
Die aktuelle Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar erfahren Sie mit einem Klick auf die entsprechende Veranstaltung (siehe vorstehende Auflistung unter "Teilnahmevoraussetzungen (Abschlussprüfung)").
Für die Abschlussprüfung wird zusätzlich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 320,- € erhoben (Stand: Juni 2024). Zudem bietet IPAA eine Prüfungsvorbereitung für 95,- € in Form eines Onlinetermins an (die Teilnahme ist nicht verpflichtend).
Alle vorstehend genannten Teilnahmegebühren beinhalten jeweils die Bereitstellung der/des Referent*in/Prüfer*in (inklusive deren/dessen Kosten für die An- und Abreise und ihre/seine Hotelkosten), die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch IPAA sowie die Bereitstellung der Schulungsunterlagen im pdf-Format, im Nachgang der jeweiligen Veranstaltung.
In der Teilnahmegebühr hingegen nicht enthalten sind die Übernachtungs- und Verpflegungskosten bzw. Tagungspauschalen für die Teilnehmenden. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt durch das jeweilige Hotel mit den Teilnehmer*innen direkt vor Ort.
Viele Tagungshotels akzeptieren auch eine Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber, so dass die Abrechnung direkt zwischen diesem und dem Hotel erfolgen kann. Hierfür stellen wir ein Muster-Dokument zur Verfügung, dass Sie hier herunterladen können.
(Werbung) Die Hochschule Hamm-Lippstadt (kurz: HSHL) wurde in 2009 gegründet und zählt damit zu den jüngeren Hochschulen in Deutschland. Die Studienangebote verteilen sich auf die Standorte Hamm und Lippstadt.
Das IPAA hat mit der Hochschule eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Anerkennung von Leistungen, die im Zusammenhang mit zwei besonderen Weiterbildungsangeboten des IPAA erfolgreich erbracht werden:
Zum einen im Zusammenhang mit der Weiterbildung "Fachwirt*in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften". Zum anderen bezogen auf die vom IPAA gegründete BetriebsräteAkademie, bei der - nach erfolgreicher Durchführung - eine Anrechnung von „Credit-Points“ für den Studiengang Energietechnik und Ressourcenoptimierung an der HSHL erfolgt. So kann sich für die Quereinsteiger aus den Energieunternehmen, an die sich das Bildungsangebot der BetriebsräteAkademie vorrangig wendet, zukünftig die Studienzeit des Bachelor-Studienganges an der HSHL spürbar verkürzen.
Neben zahlreichen Bachelor- und Masterstudiengängen hat die HSHL z.B. zusätzlich über ihre "Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung" flexible und praxisoriente Lernangebote für Berufstätige und für Unternemen im Portfolio.
Im nachfolgenden Fenster* haben wir eine direkte Verbindung auf die Homepage der "Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung" der HSHL eingefügt. Dort wird auch detailliert über deren Angebot informiert (Werbung).
* Für den Inhalt, die in diesem Fenster angezeigt werden, ist allein die/der Website-Betreiber*in verantwortlich von der/dem die Inhalte stammen.
Institut für Verhaltens-, Team- und Managementtraining GmbH
(Werbung) Von Anfang an haben wir die BetriebsräteAkademie mit dem Institut für Verhaltens-, Team- und Managementtraining GmbH (nachfolgend kurz: IVTM) entwickelt und durchgeführt. IVTM unterstützt IPAA außerdem bei der Weiterbildung "Fachwirt:in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften".
Im nachfolgenden Fenster* haben wir eine direkte Verbindung auf die Homepage des IVTM eingefügt (Werbung).
* Für den Inhalt, die in diesem Fenster angezeigt werden, ist allein die/der Website-Betreiber*in verantwortlich von der/dem die Inhalte stammen.
IPAA BetriebsräteAkademie und die Ausbildung zur/m "Fachwirt*in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften" werden begleitet durch ein Kuratorium.
Dieses ist besetzt mit hochrangigen Vertreter*innen aus Unternehmen und/oder Verbänden der Energiewirtschaft, von IPAA, IVTM und der Hochschule Hamm-Lippstadt.
Das Kuratorium hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen, Standards, Lerninhalte und Zertifizierungsbedingungen festzulegen sowie aus den Programmevaluationen mögliche Veränderungen des Qualifizierungsangebotes vorzunehmen.
Mitglieder des Kuratoriums
Dr. Gerd Bollermann
Regierungspräsident Regierungsbezirk Arnsberg a.D., DortmundKatja van Doren
Personalvorständin, RWE AG, EssenChristian Gleimann
Senior Vice President HR / CHRO, E.ON SE EssenKathrin Hörsting
Vorsitzende des Prüfungsausschusses IPAA-BetriebsräteAkademieProf. Dr.-Ing. Kira Kastell
Präsidentin der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL), HammKarin Pfäffle
Geschäftsführerin, Hamburger Energienetze GmbH, HamburgColette Rückert-Hennen
Arbeitsdirektorin und Vorstand Personal, EnBW AG, KarlsruheUlf Stockmeier
Arbeitsdirektor Vattenfall GmbH, BerlinUwe Tigges
Aufsichtsratsvorsitzender, Amprion GmbH, DortmundSönke Vonsien
Vorstandsvorsitzender IPAA e. V., DortmundFrank Wegling
Geschäftsführer IPAA e. V., Dortmund