Mitgliedsantrag
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* Auszug aus der Satzung des IPAA e.V. vom 28.03.2023, § 3: "Mitglieder des Vereins können Betriebsratsmitglieder von Betrieben werden, deren Unternehmen unmittelbar oder mittelbar im Bereich der Energieversorgung tätig sind... Von jedem Betrieb eines derartigen Unternehmens dürfen höchstens zwei Betriebsratsmitglieder als Vereinsmitglieder durch ihre Gremien entsandt werden."