3.2.4.3 Mitbestimmung
Mitbestimmung
20 Lehreinheiten
Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Institutionen sehen die Mitbestimmung als einen erfolgreichen Weg, der den Arbeitnehmern Mitspracherechte sichern und in erheblichen Umfang zur Sicherung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik beige- tragen hat. Sie ist sowohl als Informationsquelle als auch als Kontrollorgan integraler Bestandteil des bundesdeutschen Wirtschafts- und Sozialsystems und als eine tragende Säule unserer Demokratie zu sehen.
Die Mitbestimmung, insbesondere die paritätische Mitbestimmung, soll nach Meinung ihrer Befürworter das Klassenkampfdenken abgebaut haben. Mit der Folge, dass Kooperation, (einvernehmlicher) Strukturwandel und ein erhöhter innerbetrieblicher Frieden sowie ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern die mit- bestimmten Unternehmen kennzeichnen.
Nach Auffassung von Kurt Biedenkopf, der 1976 die Kommission leitete, die die paritätische Mitbestimmung festschrieb, und der damals Generalsekretär der CDU war, hat sich die paritätische Mitbestimmung im Grundsatz bewährt.
Die zunehmende Verflechtung von Unternehmen auf internationaler Ebene und die Auswirkungen auf die Mitbestimmung werden den Teilnehmer anhand von praktischen Beispielen dargestellt. Außerdem werden die Auswirkungen der Gründung der Europa AG (Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea - SE) auf die Mitbestimmung in diesem Lernabschnitt vermittelt.
Arbeitnehmervertretungen müssen verstärkt globalisiert zusammenarbeiten und strategisch abgestimmt ihre Ziele festlegen. Den Grundstock für dieses erforderliche Handeln vermittelt der Lernabschnitte Mitbestimmung.