3.2.4.4 Wissenstransfer der Teilnehmer

Wissenstransfer der Teilnehmer

20 Lehreinheiten (10 LE im Rahmen des Modulabschnitts; 10 LE Selbststudium)
Wissenstransfer will das vorhandene Wissen der Teilnehmer nutzen. Einerseits sollen das unterschiedliche Wissen und die unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen der Teilnehmer in den Lernprozess einbezogen werden.

Andererseits informieren und moderieren die Teilnehmer selbständig das Themengebiet, in dem sie besondere Erfahrungen und Kompetenzen haben. Die Teilnehmenden stellen Themen, bzw. Aspekte aus ihren Arbeitsbereichen im Betriebsrat oder Unter- nehmen dar, in denen sie tätig sind, damit anderen der Blick über den Tellerrand ermöglicht wird.

In der Veranstaltung Wissenstransfer bilden mehrere Vorträge einzelner Teilnehmer den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen. Der Wissenstransfer ist einer der Leistungsnachweise, die im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung erbracht werden müssen. Bei der Reflexion des Wissenstransfers wird Schwerpunkt gelegt auf

  • Transfer des Wissens von und zu den Teilnehmenden

  • Bezug auf die Betriebsratsarbeit.

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