Vom Arbeitsvertrag zur Einstellung
Unsere 4 Bausteine Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle 4 sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu bekommen.
Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.
Für August 2023 auch als Online-Seminar verfügbar: 23502W, klick hier
31.07. – 04.08.2023 - 23118F - Dresden, Pullman
27.11. - 01.12.2023 - 23137F - Sylt, TUI Blue
11.03. - 15.03.2024 - 24107F - Weimar, Dorint Hotel am Goethepark Weimar
Ziele und Inhalte
Das Modul „Vom Arbeitsvertrag zur Einstellung“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Rund um den Arbeitsvertrag, Personelle Angelegenheiten.
Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:
Die Grundlagen des Arbeitsvertragsrechtes
Die Rechtsbestimmungen zur Gründung eines Arbeitsverhältnisses aus arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Sicht
Das Arbeitsrecht erkennen und auf betriebliche Gegebenheiten an-passen
Umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall, die eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen durch den Betriebsrat sind.
Das Modul befasst sich im individualrechtlichen Teil mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses sowie mit Inhalt und Mängeln des Arbeitsvertrages.
Das formelle Betriebsverfassungsrecht sowie die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen stehen im Mittelpunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Darlegungen.
Methoden
Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.
Seminarinhalte
Einführung und rechtliche Grundbegriffe
Begriffe
geschichtliche Entwicklung
Rechtsquellen
Geltungsbereich des Arbeitsrechts
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse
Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz im Verhältnis zueinander
Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Fragerecht
Diskriminierungsverbot
Lohngleichheitsgesetz
Inhalt und Mängel des Arbeitsvertrages
rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln und ihre Folgen
Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung
arbeitgeberseitiges Direktionsrecht und Grenzen
Fürsorgepflicht
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Einstellung
Eingruppierung
Umgruppierung
Versetzung
Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Beteilung des BR in allgemeinen und personellen Angelegenheiten
Personalplanung
innerbetriebliche Stellenausschreibung
Mitarbeitergespräche
Zielvereinbarungssysteme
Auswahlrichtlinien
Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes
Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit
Mehrarbeit
Pausenregelung
Arbeitsbereitschaft
Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft
Schicht und Wechselschichten
Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen
DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr
DozentInnen
· Volker Buddenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georgsmarienhütte
· Ursula Hohoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Tamara Prenzel, Rechtsanwältin, Mosebach & Partner, Kassel
· Oliver Schmidt-Eicher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verden
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
Seminargebühr
825,00 €