Betriebsrat in Zeiten von DSGVO und Digitalisierung

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Seminarinhalt

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei IT-Systemen bekommen in Zeiten von Datenschutz, komplexeren IT-Systemen, Managementsystemen und EDV-Systemen in der Cloud, eine immer größere Bedeutung für die Arbeit der Betriebsräte.

Mit diesem Workshop geben wir einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats.

Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und Digitalisierung sind zwar in aller Munde, aber trotzdem besteht Unsicherheit, was damit eigentlich genau gemeint ist. Zudem stellt sich für Betriebsräte die Frage nach der Bedeutung der Digitalisierung für die Arbeitswelt der Zukunft.

Sicher scheint zumindest, dass die anstehenden oder bereits realisierten Veränderungen von Arbeitsprozessen und -plätzen in einer immer stärker vernetzten Datenwelt unsere bisherigen Vorstellungen der Rahmenbedingungen von Arbeit sprengen werden.

Seminarthemen

Beteiligung des BR beim IT-Einsatz
· Abgestufte Beteiligungsrechte
· Verhaltens- und Leistungsüberwachung
· Änderung von Arbeitsabläufen

·Entgrenzung der Arbeitszeit / Drittpersonaleinsatz und Fremdvergabe von Arbeit
· Mobile und variable Arbeitsorte
· Flexibilisierung der Arbeitszeit und Auswirkungen auf die Mitarbeiter
· Das Personal der Industrie 4.0
· Befristungen, Leiharbeit, Scheinselbstständige

Sachverständigungen
· Anspruchsgrundlage, ordnungsgemäße Beschlussfassung und Beauftragung

Betriebsvereinbarungen
· Geltungsbereich, Regelungspunkte

Megatrend Digitalisierung
· Begriffsbestimmungen
· Arbeitsrechtliche Auswirkungen
· Die Wertewelten der Beschätigten

Aufmerksamkeitsfokusse des BR
· Deregulierung von Arbeitszeit
· technische Innovationen
· Qualifizierung der MA
· Schutz der MA vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
· Maßnahmen durch Betriebsvereinbarungen regeln

DozentInnen

· Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Seminargebühr

495,00 €

Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag
BAG, 17.08.2011
10 AZR 347/10

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

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