Wie wir auch den stürmischen Zeiten trotzen

Termin:
2.9. - 6.9.2024 - Semnr.: 24119 - Willingen, Hotel Sauerlandstern

Seminarinhalt

Agilität und Flexibilität sind zwei der in der heutigen Zeit von uns geforderten Attribute. Um diese zu erfüllen und sie dennoch mit unseren eigenen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, benötigen wir geistige und körperliche Grundpfeiler. Psychische Widerstandskraft, also Resilienz, und ein gesunder Körper helfen uns dabei, den ganz normalen Alltagswahnsinn in der betriebsrätlichen Arbeitswelt zu bewältigen.

In diesem Kurs geht es darum, Strategien zu erlernen, um auch stürmischere Zeiten ruhig und gefasst zu managen. Durch das Trainieren der resilienten Grundhaltung und durch begleitende körperliche und mentale Übungen, erhalten wir dazu das benötigte Rüstzeug.

Seminarthemen

Resilienz
Was ist das? Grundeinführung und Begriffsbestimmung
Resilienz: Heute wichtiger denn je
Erfassung des eigenen Stresslevels
Die eigenen Antreiber
Glaubenssätze erkennen und bearbeiten
Schutzfaktoren suchen und finden

Resilienz nach dem Bambusprinzip
Die Kompetenzfelder kennenlernen
Strategien erarbeiten
Tipps und Tricks für den Alltag

Resilienz für den Körper
Entspannungsübungen
Yoga

Anwendung als BR im Betrieb

DozentInnen

· Kathrin Hörsting, geschäftsführende Gesellschafterin des Instituts für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen, Fachwirtin für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS)

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung

Seminargebühr

825,00 €

Informationen über Personalpolitik
LAG Berlin, 13.06.1988
9 TaBV 1/88

Der Arbeitgeber ist dem Betriebsrat gegenüber zur Information verpflichtet in dem Maße, wie er selbst plant. Eine völlig planlose Personalpolitik, die nur auf zufällige Änderungen des Personalstands reagiert, erscheint kaum vorstellbar. Während das Mitberatungsrecht nach § 92 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erst bei der Personaldeckungsplanung einsetzt, betrifft § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die sich aus dem Personalbedarf ergebenden personellen Maßnahmen. Die Personalbeschaffung, wie der festgestellte Bedarf an Arbeitskräften zu decken ist, wird also vom Unterrichtungsrecht des Betriebsrats miterfasst. Die Personalbeschaffung betrifft nicht nur Neueinstellungen, sondern auch die Umsetzung von Arbeitnehmern des Betriebs auf neu geschaffene oder neu zu schaffende Arbeitsplätze.

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