Ziele im Fokus: RICHTIG vereinbaren und erreichen!

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Entscheidungstraining

  • Mit Zielen die Betriebsratsarbeit steuern

  • Professioneller Umgang und Moderation mit Problemen

  • Kollegiale Beratung

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termin:
18.11. - 20.11.2024 - Semnr.: 24216E - Bremerhaven, nordsee HOTEL

Seminarinhalt

„In welche Richtung soll’s gehen“, diese Frage stellt sich auch in der Betriebsratsarbeit. Um in den ständig schneller verlaufenden Veränderungen den Überblick zu behalten und effektiv zu arbeiten, sind klare und transparente Ziele für eine erfolgreiche BR-Arbeit gefordert. Ein großes Ziel ist nicht an einem Tag zu erreichen. Deshalb sollte man sich Etappenziele setzen, die gut zu erreichen sind und die Motivation erhalten!

Ziele sind wichtig, wer sich keine setzt, der fährt meist im Schlingerkurs: im Privatleben, im Unternehmen, im Betriebsrat. Ziele klar formuliert und fest verankert geben Richtung und Halt für jegliches Tun. Sie helfen, Entscheidungen zu treffen und sie spornen an. Ziele sind unverzichtbarer Bestandteil der eigenen sowie der Motivation aller anderen in einem Betriebsratsgremium. Sie sind die Grundlage von Steuerung und schaffen die Möglichkeit einer Erfolgskontrolle.

In diesem Seminar werden Instrumente und Konzepte einer systematisch organisierten Zielplanung und Zielsteuerung vorgestellt. Die TeilnehmerInnen erfahren Techniken zur effizienten Zielvereinbarung. Soweit möglich erfolgt eine Orientierung an eingebrachten Praxisfällen.

Seminarthemen

Vorteile und Nutzen für eine strategisch erfolgreiche und transparente Betriebsratsarbeit

Bedeutung eigener Ziele und Strategien
· Vision
· Mission
· Strategie und Abhängigkeiten von Betriebsratszielen

Arbeiten in einem Zielsystem; strategisch an "einem Strang ziehen"

Elemente, Instrumente, Methoden und Zweck der Steuerung mit Zielen

Aufgaben, Rollen und Beteiligte in einem Zielbildungsprozess

Ziele SMART formulieren, operationalisieren und kategorisieren

Widersprüchliche Ziele und Zielkonflikte entschärfen und konstruktiv auflösen

Ziel- und Ergebniskontrolle gestalten

Umsetzen von Führung mit Zielen:
· Ziele erreichen
· alle erfolgreich einbinden
· in Verantwortung bringen und beteiligen

Praxisübung:
· Entwicklung eines Zielplanworkshops

DozentInnen

· Stephanie Glos, Dipl.-Arbeitswissenschafterin MA, Institut für Verhaltens-, Team und Managementtraining GmbH, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

495,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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