Online - Seminar

Hinweisgeberschutzgesetz

Termine:
03.12.2024 - Semnr.: 24513W - Online

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Kraft gesetzt!Was muss ich dazu wissen und welche Recht hat der Betriebsrat hierbei?

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es setzt – längst überfällig – eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um, nach der Hinweisgeber (international meist als Whistleblower bezeichnet) besser geschützt werden sollen.

Die Folgen betreffen zum einen das Individualarbeitsrecht, da künftig Hinweisgeber gegenüber Sanktionen des Arbeitgebers besser geschützt werden sollen. Insbesondere wird die ständige Praxis und Rechtsprechung des BAG, wonach „intern vor extern“ auch bei Hinweisen auf strafbares Verhalten galt, nunmehr abgeschafft. Im Einzelnen sind aber auch nach dem neuen Recht die Möglichkeiten für Hinweise auf Fehlverhalten in den Unternehmen sehr genauen Vorgaben unterworfen. Diese Details sind wichtig für die Beratung von Kolleginnen und Kollegen in entsprechenden Fällen.

Für die Mitbestimmung geht es zum anderen darum, die Mitbestimmungsrechte bei der Einführung der notwendigen Systeme in den Unternehmen zu wahren. Die Art und Weise, wie Gesetz umgesetzt werden kann, ist nicht „alternativlos“, und daher gibt es auch verschiedene Ansätze für die betriebliche Mitbestimmung, über die Betriebsräte/innen informiert sein sollten.

Informiert Euch auf einem 1-Tages-Seminar kompakt und aktuell!

Seminarinhalte

Einführung in das HinSchG

Entwicklung der Gesetzgebung

Hintergründe und Regelungsbereiche

Anwendungsbereich und Bedeutung

Internes Meldeverfahren

Externes Meldeverfahren

HinSchG und Arbeitsrecht

Schutzvoraussetzungen für Hinweisgeber

Rechtsfolgen aus der Perspektive der Beteiligten

Verbleibende Sanktionen und Repressalien für Hinweisgeber

HinSchG und Mitbestimmung

Anforderungen an Meldestellen

Technische und inhaltliche Voraussetzungen für die Meldestellen

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, insbesondere:
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Regelungen in Betriebsvereinbarungen

DozentInnen und Zielgruppen

DozentInnen

· Dr. Peter Gentges, Dortmund

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

  • Leistungen und Kosten

    Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

    Die/der Moderator/in ist jeweils 15 Minuten vor der Sitzung online – Raum ist offen für technische und organisatorische Fragen.

    Schulungsunterlagen werden nach den Modulen den Teilnehmer/Innen als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

    275,00 Euro Gebühr, für dieses eintägige Onlineseminar.

  • Technik

    Der Einwahllink wird an die in der Anmeldung hinterlegte EMail recht- zeitig verschickt. Die Schulung erfolgt auf PC/Laptop (kein Tablet oder Smartphone).

    Jede/r Teilnehmer/in hat die Möglichkeit die technischen Voraussetzungen an seinem PC vorab durch eine kurze telefonische Kontaktaufnahme zu prüfen.

    Der eingesetzte PC erfordert Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.

    Netiquette Onlineseminar

  • Organisation und Anmeldung

    Die verbindliche Anmeldung muss drei Wochen vor dem Beginn des Online- seminars vorliegen!

    Die Anmeldung kann direkt Online vorgenommen werden.

    Eine Anmeldung ist aber auch per Email an bildung@ipaa.de oder per Fax an 0231 136159 möglich.

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