IPAA-Anmelde- und Geschäftsbedingungen

Die Wochen-, Kompakt- und Tagesseminare, sowie die Workshops des Instituts für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) vermitteln gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse, die das Betriebsratsmitglied benötigt, um die gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Probleme sach- und fachgerecht lösen zu können.

Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen erfolgen direkt beim:

IPAA,
Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V.,
Gevelsbergstraße 30
44269 Dortmund

oder per Telefon: 0231/124144 und 0231/42788950,
oder Telefax: 0231/136159, oder E-Mail: bildung@ipaa.de

Anmeldungen können auch direkt auf der Internetseite

https://ipaa.de/common/templates/anmeldeformular/index.html vorgenommen werden.

Anmeldebedingungen

Die Anmeldungen merken wir nach Reihenfolge des Eingangsdatums vor. Mit der Anmeldung werden diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen des IPAA e.V. verbindlich anerkannt.

Veranstaltungsgebühren

Wenn in den Einzelausschreibungen der Veranstaltungen oder in Seminarbestätigungen keine abweichende Veranstaltungsgebühr genannt ist, beträgt die Veranstaltungsgebühr für die in diesem Programm angebotenen Veranstaltungen pro Person

825 € für ein Wochenseminar,
495 € für ein Kompaktseminar und
275 € für ein Tagesseminar

Die Gebühr ist nach § 4 Nr. 22 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

In den Veranstaltungsgebühren sind die Unterbringungs- und Verpflegungskosten, sowie die Tagungspauschalen nicht enthalten.

Unterbringung, Verpflegung und Tagungspauschale

a) Seminare

Unsere Vertragshotels, die von uns sorgfältig ausgewählt wurden, bieten sowohl von der Unterbringung als auch von der technischen Ausstattung her die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen und angenehmen Veranstaltungsbetrieb.

Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen. Abweichende Zeiten sind in den Einzelseminaren gesondert ausgewiesen.

Mit der Anmeldung erfolgt auf Namen und auf Rechnung des vom Besteller angegebenen Rechnungsempfängers für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch IPAA die Hotelzimmerreservierung mit den dadurch entstehenden Unterbringungs- und Verpflegungskosten, sowie die Buchung der Tagungspauschale im Seminarhotel.

Sollten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer gebuchte Leistungen der Unterbringungs- und Verpflegungs-kosten ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen wollen, ist dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit dem Tagungshotel abzustimmen.

Bei einer Abmeldung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern gehen die evtl. vom Hotel berechneten Ausfallkosten zu Lasten der/des Stornierenden.

Abweichend hiervon ist im Hotel auch eine Direktbuchung der Unterbringung und Verpflegung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich. In diesem Falle bitten wir bei der Anmeldung zur Veranstaltung um eine schriftliche Mitteilung an das IPAA.

Im Falle der Belegung vermitteln wir an nahegelegene Hotels und Pensionen weiter. In beiden Fällen erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung.

b) Schulungstage

Die Zimmerreservierungen für die Schulungstage erfolgen direkt durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei Abmeldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den Schulungstagen ist das Hotel direkt von diesen zu stornieren. Die Teilnehmergebühr für die Schulungstage ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. IPAA stellt Interessierten eine Auswahl von Hotels ohne eigene Verantwortung zur Verfügung.

Die Überweisung der Teilnehmergebühr ist 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist richten sich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB und der weitere Verzugsschaden nach § 288 Abs. 3 und 5 BGB.

Das IPAA erstellt eine Rechnung über die Teilnehmergebühr mit den in der Seminaranmeldung bzw. Seminarbestellung mitgeteilten Anmeldedaten. Weitere Bitten, wie das Beilegen der Bestellung zur Rechnung sind aus systemtechnischen Gründen bei dem automatisierten Rechnungsablauf nicht möglich. Das IPAA behält sich vor, Änderungswünsche von Anmeldedaten oder Rechnungsanschriften nach Rechnungstellung mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € je Rechnung zu berechnen, wenn dadurch die Ausstellung einer neuen Rechnung erforderlich wird.

Eine Abmeldung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei einem Fernbleiben ist die gesamte Teilnehmer-gebühr fällig. Die Teilnehmer tragen auch in diesem Fall die Verantwortung dafür, ein gebuchtes Hotelzimmer ebenfalls direkt zu stornieren. Die evtl. vom Hotel berechneten Ausfallkosten für die Hotelleistungen gehen zu Lasten der von den Teilnehmern angegebenen Rechnungsempfänger. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers/der Teilnehmerin ist möglich.

Muss eine Veranstaltung durch IPAA aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Das IPAA behält sich den Wechsel von Dozentinnen/Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.

Werden Veranstaltungen durch behördliche Anordnung von der Bundesregierung, den Landesregierun-gen, den örtlichen Gesundheitsämtern untersagt oder durch andere Pandemieregelungen unmöglich gemacht, prüft IPAA ob diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen durchführbar sind. Sollte dies durch IPAA ermöglicht werden können, finden diese Veranstaltungen als Onlineveranstaltungen statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hiervon unverzüglich direkt oder über die anmeldenden BR-Gremien informiert. Diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit.

Sollte diese Regelung bei den Schulungstagen zutreffen, wird IPAA die kommunizierte Veranstaltungsgebühr um den Betrag reduzieren, der sich als anteilige Kostenersparnis anhand der tatsächlich für das IPAA ersparten Bewirtungskosten ergibt. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern direkt vorgenommenen Hotelreservierungen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungen sind im Regelfall im Rahmen einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung während des Veranstaltungsablaufs durch die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung versichert. In veranstaltungsfreien Zeiten besteht der Schutz der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung nicht.

Das IPAA hat für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine begrenzte Unfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort und endet mit dem Antritt der Rückreise. Versichert sind Unfälle, die bei IPAA organisierte Veranstaltungen entstehen. Das IPAA trägt keine Verantwortung für die Leistungen der Unfallversicherung im Schadensfalle. Die eigene Haftung des IPAA ist lediglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Datenschutz

Soweit im Rahmen von Veranstaltungen Beispiele aus der Unternehmenspraxis oder persönliche Beispiele gebildet werden unterliegen diese der Vertraulichkeit und werden vom IPAA in keiner Weise gespeichert oder genutzt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in ihren jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten an andere Unternehmen nicht. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite.

Für IPAA Veranstaltungen gelten ausschließlich diese Anmelde- und Geschäftsbedingungen.

Gerichtsstand ist Dortmund, Stand: 31.01.2024

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