Die Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Danach hat sie die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen eingehalten werden.

Die Aufbauseminare für die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung geben hierfür das notwendige Rüstzeug.

Grundsätzlich beginnen unsere Seminare am Anreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen und enden am Abreisetag um 13.00 Uhr mit dem Mittagessen. Abweichende Zeiten sind in den Einzelseminaren gesondert ausgewiesen.

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