Vom Arbeitsvertrag zur Einstellung

Unsere 4 Bausteine Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Grundlagen, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle 4 sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse vom Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu bekommen.

Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.

Termine:
22.07. - 26.07.2024 - Semnr.: 24131F - Dresden, Hotel Pullman Newa
21.10. - 25.10.2024 - Semnr.: 24111F - Bremerhaven, nordsee HOTEL
3.3. - 7.3.2025 - Semnr.: 25106F - Regensburg, Novotel Regensburg

Ziele und Inhalte

Das Modul „Vom Arbeitsvertrag zur Einstellung“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Rund um den Arbeitsvertrag, Personelle Angelegenheiten.

Die Teilnehmenden lernen im Bereich dieser Lerneinheiten:

  • Die Grundlagen des Arbeitsvertragsrechtes

  • Die Rechtsbestimmungen zur Gründung eines Arbeitsverhältnisses aus arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Sicht

  • Das Arbeitsrecht erkennen und auf betriebliche Gegebenheiten an-passen

Umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall, die eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen durch den Betriebsrat sind.

Das Modul befasst sich im individualrechtlichen Teil mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses sowie mit Inhalt und Mängeln des Arbeitsvertrages.

Das formelle Betriebsverfassungsrecht sowie die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen stehen im Mittelpunkt der betriebsverfassungsrechtlichen Darlegungen.

Methoden

Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.

Seminarinhalte

Einführung und rechtliche Grundbegriffe

  • Begriffe

  • geschichtliche Entwicklung

  • Rechtsquellen

  • Geltungsbereich des Arbeitsrechts

Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse

  • Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz im Verhältnis zueinander

  • Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags

Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Fragerecht

  • Diskriminierungsverbot

  • Lohngleichheitsgesetz

Inhalt und Mängel des Arbeitsvertrages

  • rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln und ihre Folgen

  • Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung

  • arbeitgeberseitiges Direktionsrecht und Grenzen

  • Fürsorgepflicht

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Einstellung

  • Eingruppierung

  • Umgruppierung

  • Versetzung

  • Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Beteilung des BR in allgemeinen und personellen Angelegenheiten

  • Personalplanung

  • innerbetriebliche Stellenausschreibung

  • Mitarbeitergespräche

  • Zielvereinbarungssysteme

  • Auswahlrichtlinien

Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes

  • Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit

  • Mehrarbeit

  • Pausenregelung

  • Arbeitsbereitschaft

  • Bereitschaftsdienst

  • Rufbereitschaft

  • Schicht und Wechselschichten

  • Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen

DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr

DozentInnen

· Volker Buddenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georgsmarienhütte
· Ursula Hohoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Tamara Prenzel, Rechtsanwältin, Mosebach & Partner, Kassel
· Oliver Schmidt-Eicher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verden

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Frage nach der Schwangerschaft
BAG, 06.02.2003
2 AZR 621/01

Nach § 123 BGB kann eine Vertragspartei ihre Willenserklärung anfechten, wenn sie durch arglistige Täuschung der anderen Seite zum Vertragsschluss veranlasst worden ist: Folge der wirksamen Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages. Erreicht ein Arbeitnehmer den Abschluss des Arbeitsvertrages durch bewusst falsche Beantwortung von Fragen, die der Arbeitgeber ihm vor Vertragsschluss gestellt hatte, so kann darin eine arglistige Täuschung i. S. d. § 123 BGB liegen. Das gilt aber nicht, wenn die gestellte Frage unzulässig war. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig, weil sie eine nach § 611 a BGB verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts enthielt. Die Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof sieht das BAG in der Frage nach der Schwangerschaft auch dann eine unzulässige Diskriminierung, wenn eine unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausüben kann. Das Beschäftigungshindernis ist in diesen Fällen vorübergehender Natur und führt nicht zu einer dauerhaften Störung des Vertragsverhältnisses.

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