Arbeitsrechtliche Entscheidungen zu § 37 BetrVG

Oft erreichen das Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) Anfragen die im direkten Zusammenhang mit Seminarbesuchen, Seminarthemen und Anspruchsgrundlagen stehen.
Die Schulungsveranstaltungen aus dem Bildungsprogramm des Instituts für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) vermitteln gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Kenntnisse, die notwendig sind, damit der Betriebsrat die gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Probleme sach- und fachgerecht bewältigen kann.
Immer wieder auftretende Fragen haben wir hier komprimiert dargestellt. Wir können dabei weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, noch können wir für die Richtigkeit der Darstellung im Einzelnen garantieren:
Welche Beispiele gibt es für die Aufgaben der Betriebsratsmitglieder ?
Muss jedes Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht haben ?
Haben neue Betriebsratsmitglieder einen erhöhten Schulungsbedarf ?
Warum gibt es keine zeitliche Begrenzung von 3 Wochen bei Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG ?
Was muss der BR bei seiner Beschlussfassung zur Seminarteilnahme beachten ?
Eine Zusammenfassung dieser Ausführungen gibt es durch anklicken der rechten Grafik als pdf-Datei.
Weiterführende Hinweise zu Kommentierungen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht gibt es bei uns direkt unter der Rubrik "Fachbücher".