Neue Urteile im Fokus des Arbeitsrechts

Termin:
07.10. - 11.10.2024 - Semnr.: 24125 - Lübeck, H+ Hotel Lübeck

Seminarinhalt

In diesem Spezialseminar bilden die für die Arbeit des Betriebsrats und die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und des Personalwesens wichtigen aktuellen Urteile der Arbeits- und Sozialgerichte die Grundlage der Seminararbeit. Es wird nicht nur die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung vorgestellt und besprochen, sondern insbesondere auch die zu Seminarbeginn aus der praktischen Arbeit gestellten Fragen eingehend diskutiert und beantwortet.

Nach Einführung in die einzelnen ausgewählten Fälle sollen Lösungen erarbeitet werden. Im weiteren Teil dieses Spezialseminars werden die neuen, vom Gesetzgeber bereits verabschiedeten Gesetze und Verordnungen erläutert und ihre Auswirkungen für den Betrieb und für die MitarbeiterInnen dargestellt und eingehend diskutiert.

Für die Arbeit des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Personalwesens ist es unerlässlich, über den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informiert zu sein.

Seminarthemen

Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
· insbesondere zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen
· zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
· zur Befristung von Arbeitsverträgen
· zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen
· zu Aufhebungsverträgen
· zum Betriebs(teil)übergang
· weitere aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht
· insbesondere Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
· zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Aktuelle arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Entscheidungen der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichtes

Auswirkungen der gesetzgeberischen Änderungen auf die Arbeitnehmerschutzgesetze

Aus der Gerichtsbarkeit - für die Praxis

DozentInnen

· Ursula Hohoff, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke
· Oliver Schmidt-Eicher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verden

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen aus dem EVU
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Teilnahmepflicht zur Betriebsratssitzung
LAG Hamm, 10.01.1996
3 Sa 566/95

Betriebsräte können von Arbeitgebern nur in Notsituationen an der Teilhabe von Betriebsratssitzungen gehindert werden. Der Arbeitgeber darf nicht in die Lage versetzt werden, auf die Zusammensetzung des Betriebsrats in der jeweiligen Betriebsratssitzung Einfluss zu nehmen. Hinweis des Arbeitgebers, für ein gewähltes Betriebsratsmitglied könne ein Vertreter an der Sitzung teilnehmen, ist nicht haltbar. (Im vorliegenden Fall war einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer vorgezogenen Betriebsratssitzung untersagt worden. Begründung: Der Mann müsse sich zeitgleich an einer Maschine einarbeiten.) Diese Anweisung ist unzulässig. Nur in Notsituationen kann der Betriebsrat an der Teilnahme gehindert werden.

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