Leistungen kennen, Anträge rechtssicher formulieren
11.10. - 13.10.2023 - 23228 - Timmendorfer Strand, COUNTRY HOTEL TIMMENDORFER STRAND
Seminarinhalt
Schwerbehindertenvertreter arbeiten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung nach § 178 SGB IX eng zusammen mit ihren Gesamt-/Konzernschwerbehindertenvertretungen sowie den örtlichen Betriebsräten und helfen bei Antragstellungen der verschiedensten Art bei den unterschiedlichsten Kostenträgern.
Sie knüpfen Kontakte zu den Integrations- und Versorgungsämtern sowie den Arbeitsagenturen und Rehabilitationsträgern, beraten ihre schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten KollegInnen sowie KollegInnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bei denen die Vermutung einer Behinderung besteht, insbesondere zum SGB IX wie auch in anderen Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechtes einschließlich der Betriebs- und Tarifvereinbarungen. Sie begleiten diese zusammen mit Integrationsfachdiensten in Krisen im Arbeitsalltag, informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und vieles mehr.
Das können die SBV nur dann, wenn sie über die Aufgaben und das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter informiert, ihnen die Probleme der Antragstellungen bei den Leistungsträgern bewusst sind und sie über die entsprechenden Kenntnisse verfügen, um die Betroffenen bei den jeweiligen Antragstellungen zu beraten und ihnen dabei behilflich zu sein.
In diesem Workshop werden die verschiedenen Instanzen dargestellt und erörtert, was für deren Inanspruchnahme erfüllt sein muss.
Seminarthemen
Darstellung der wesentlichsten Aufgaben der Stufenvertretungen nach dem SGB IX und Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen.
Darstellung der Aufgaben der örtlichen Betriebsräte und Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen
Darstellung der Institutionen und ihrer Aufgabenbereiche
· Integrationsamt/örtliche Fürsorgestelle
· Integrationsfachdienste
· Versorgungsamt
· Agentur für Arbeit
· Rentenversicherungsträger
· Unfallversicherung
· Krankenkasse
Leistungen für Menschen mit Behinderung
· Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
· Leistungen zur Teilhabe
· Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen
Leistungen für den Arbeitgeber
· (Eingliederungs-) Zuschüsse
· Fördermittel
· Beratung und Information
Stellungnahmen im Kündigungsfall gegenüber
- den Integrationsämtern
- dem Arbeitgeber (§ 170 Abs. 2 SGB IX)
· der Agentur für Arbeit im Gleichstellungsverfahren
DozentInnen
· Harald Fritsch, Dipl.-Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen
Zielgruppen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen im Betriebsratsbüro
· MitarbeiterInnen im Büro der Schwerbehindertenvertretung
Seminargebühr
495,00 €