Muss jedes Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht haben ?

Für eine ordnungsgemäße BR-Arbeit ist unerlässlich, dass jedes BR-Mitglied Grundkenntnisse über das BetrVG als Basis jeder BR-Arbeit haben muss; denn nur dann, wenn es diese Kenntnisse besitzt, ist es in der Lage, seiner Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Erfüllung der mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu genügen.

Entsprechendes gilt bezüglich der Kenntnisse der für den Betrieb geltenden TV (vgl. Däubler, § 37 Rn. 98, 108), über das allgemeine Arbeitsrecht sowie über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Däubler, § 37 Rn. 96 f.). Des Weiteren muss jedes BR-Mitglied über einen gewissen Standard an allgemeinen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Kenntnissen verfügen (BAG 27. 11. 73, AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953; Däubler, § 37 Rn 93 ff; Fitting, § 37 Rn. 164).

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