Wird dadurch die sogenannte "Gender Pay Gap" wirklich geschlossen?
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Seminarinhalt
In Deutschland liegt die Lohnlücke zwischen Mann und Frau nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei Entgeltunterschied immer noch bei 7 Prozent. Diese "gender pay gap" soll durch das neue Gesetz reduziert werden.
Das neue Entgelttransparenzgesetz soll Entgeltunterschieden zwischen Männern und Frauen entgegenwirken. Eine Auskunftspflicht besteht jedoch nur in Betrieben, den öffentlichen Dient mit eingeschlossen, mit mehr als 200 Beschäftigten desselben Arbeitgebers.
Zudem müssen Arbeitgeber ein betriebliches Prüfverfahren installieren, um Entgeltgleichheit zu überprüfen und herzustellen. Außerdem muss im Jahresabschluss darüber berichtet werden. Die Berichtspflichten, sowie das betriebliche Prüfverfahren gelten nur bei privaten Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten.
Wenn Arbeitgeber Auskunft verlangen, muss die Vergleichstätigkeit möglichst korrekt benannt werden .
Seminarthemen
Aktuelle Rechtslage
· Ziele des Gesetzgebers
· Transparenz und Verbot von Entgeltbenachteiligung
· Inkrafttreten und Übergangsfristen
· Anwendungsbereich des Gesetzes
Auskunftsanspruch des Mitarbeiters und dessen Reichweite
Vergleichbarkeit von Arbeit
· Was ist "gleiche Arbeit"?
· Was ist "vergleichbare Arbeit"?
Rechte des Betriebsrats
· Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat
· Umfang der zulässigen Nutzung der Vergütungsinformation beim Betriebsrat
· Datenschutzrechtliche Grenzen für den Betriebsrat
Auswirkungen rechtlicher und praktischer Natur
DozentInnen
· Heiko Engeler, Rechtsanwalt, Hippmann, Egeler & Partner, Hannover
Zielgruppen
· Betriebsratsmitglieder
Seminargebühr
275,00 €