Gesetzliche Rentenversicherung und Betriebliche Altersversorgung

Termine:
16.9. - 20.9.2024 - Semnr.: 24126 - Berlin, Hyperion Hotel

Seminarinhalt

Die gesetzliche Rentenversicherung und die Betriebliche Altersversorgung bilden die Grundlage für die Absicherung des im Arbeitsleben erreichten Lebensstandards. Die Energieversorgungsunternehmen haben ihren MitarbeiterInnen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Pensionsleistungen zugesagt. Aber auch dies gilt nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nachdem die gesetzliche Rentenversicherung erheblich eingeschränkt wird, erlangt die Betriebliche Altersversorgung eine immer größere Bedeutung.

Die EVU suchen aber nun auch - unter Hinweis auf ihre angespannte wirtschaftliche Situation - nach Möglichkeiten, wie sie die erheblichen finanziellen Belastungen aus der Versorgungszusage einfrieren bzw. zurückführen können. Eingriffe in die Betriebliche Altersversorgung sind aber durch die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze nur sehr eingeschränkt möglich.

Die TeilnehmerInnen erhalten in diesem Seminar spezielle Kenntnisse über die gesetzliche Rentenversicherung, die Betriebliche Altersversorgung und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Seminarthemen

Gesetzliche Rentenversicherung
· Rechtsgrundlagen - Träger - Leistungen
· Reform der Erwerbsminderungsrenten
· Reform der Hinterbliebenenrenten
· Anhebung der Altersgrenzen
· Berechnung einer Rente
· Anpassungsformeln mit Nachhaltigkeitsfaktor
· Finanzierungsgrundlagen
· Hinterbliebenenrente
· Einkommensanrechnung

Betriebliche Altersversorgung
· Betriebsrentengesetz
· Gestaltungsformen
· Arbeitsvertrag - Betriebsvereinbarungen - Tarifvertrag
· Möglichkeiten und Grenzen der Änderung von Versorgungszusagen

Aktuelle Rechtsprechung
· Anpassung der Betrieblichen Altersversorgung an die gesetzliche Regelarbeitszeit mit 67, BAG 3 AZR 11/10, 15.05.2012
· verschiedene BAG-Entscheidungen

Dozenten

· Martin Heither, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
· Diplom-Verwaltungswirt Dirk R. Schuchardt, Schuchardt-Seminare, Duisburg

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen im Betriebsratsbüro
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Pensionskassen- leistung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
BAG, 19.06.2012
3 AZR 408/10

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden sollen, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, so hat der Arbeitgeber aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis für die Leistungskürzung einzustehen. Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, wonach der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 BetrAVG angeführten externen Versorgungsträger erfolgt. Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich nach § 17 Abs. 3 BetrAVG nicht befreien.

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