Baustein - Fachwirt/in

Soziale Medien und Kommunikation

Termin:
10.02.2025, 13.00 Uhr - 13.02.2024, 18.15 Uhr - 25101F - Hamm, Mercure Hotel Hamm, Neue Bahnhofstraße 3, 59065 Hamm

Ziele und Inhalte

Dieser Baustein dient ebenfalls bei der Qualifizierung "Fachwirt/in für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS*)" als Anerkennungsmodul zur Zulassung zur Prüfung.

Soziale Medien wie zum Beispiel Facebook, Twitter, WhatsApp, YouTube, Wikipedia, Google, Foren oder Podcasts haben die heutige Lebenswirklichkeit und Arbeitsweise stark verändert. Ob im Privatbereich oder im professionellen Einsatz, etwa bei Organisationen, Verwaltungen und Unternehmen, stellen diese neuen interaktiven Kommunikationsmöglichkeiten hohe Anforderungen an Entwickler und Betreiber solcher Medien.

Besonders großes Entwicklungspotenzial haben soziale Medien in der Anwendung im unternehmerischen Bereich. Ihr nachhaltiger Erfolg hängt von der richtigen technischen Unterstützung zur Verbesserung der Kommunikation von Mensch zu Mensch, der Verwendung der geeigneten Technologie und dem verantwortungsvollen Umgang mit den Inhalten, u. a. unter datenschutzrechtlichen Aspekten, der Anwender ab. Diese Herausforderungen greift diese Modulausbildung "Soziale Medien und Kommunikation" auf. und verdeutlicht anhand von praktischen Beispielen die Herausforderungen, die in den „Neuen Medien“ stecken.

Das Modul „Medien und Informationsinformatik“ umfasst 8 Lerneinheiten mit den Schwerpunkten Medien in den Unternehmen, Datenbankrecherchen für die Betriebsratsarbeit und die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Social Media auf die Beschäftigten.

Die Teilnehmenden lernen im Bereich der Lerneinheiten:

  • die Grundlagen der Neuen Medien und der Social Media

  • deren Bedeutung in den Unternehmen

  • die Recherche von relevanten Daten im Rahmen der

  • Betriebsratsarbeit

  • und die arbeitsrechtliche Auswirkungen von Social Media

  • auf die Beschäftigten

Methoden

Durch Wissensvermittlung und in prozessorientierten Modul-/Lern- und Trainingseinheiten - teilweise mit Transferaufträgen in die tägliche Arbeitspraxis - vertiefen die Teilnehmenden Wissen und üben Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die für die Aufgabe eines Betriebsrates bzw. einer Führungskraft mit arbeitsrechtlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung sind.

Die Themenbearbeitung erfolgt mit unterschiedlichen Methoden, wie Impulsreferate des Trainers, Partner- und Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Fallarbeiten, Prozessanalyse.

Seminarinhalte

Neue Medien und Medientechnik im Unternehmen

  • Medien und Medientechnik

  • Entwicklung und Bedeutung der „Neuen Medien“

  • Chancen und Risiken im und für Unternehmen

Social Media am Arbeitsplatz

  • Bedeutung von „Social Media“

  • Social Media im täglichen beruflichen Alltag

  • Umgang mit den Neuen Medien als Arbeitnehmerin und

  • Arbeitnehmer

  • Loyalitätspflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Unzulässige bzw. unternehmensschädliche Aussagen und

  • arbeitsrechtliche Sanktionen

Datenbanken für die Betriebsratsarbeit

  • Datenfindung im WWW

  • Datenbankrecherche zur Urteilsfindung

  • Bewerberauswahl – Informationsfindung durch Social Media

  • Datenschutzbestimmungen

  • Daten als Wirtschaftsfaktor

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Inhalte und Überwachung von Betriebsvereinbarungen

  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

DozentInnen, Zielgruppen, Gebühr

DozentInnen

· Prof. Dr. Stefan Henkler
· Prof. Susanne Lengyel, Hochschule Hamm-Lippstadt
· Prof. Dr. Diana Circhetta de Màron, Hochschule Hamm-Lippstadt

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
BAG, 26.03.2013
1 AZR 813/11

Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebs- verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union.

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