Entscheidungen in der letzten Instanz

Termin:
In Planung

Seminarinhalt

Die Reformgesetze der Bundesregierung ziehen Änderungen der Arbeitnehmerschutzrechte nach sich.

Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze werden oft durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ausgelegt.

Insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt - „die letzte Instanz“ - hat Einfluss auf die Arbeit der Betriebsräte und die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen.

Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind für die Betriebsratsarbeit nötig.

Welche aktuellen gesetzlichen Änderungen für die Betriebsratsarbeit eingetreten sind, wird in diesem Seminar diskutiert.

Ebenfalls soll die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts und die anliegenden aktuellen Entscheidungen dargestellt und mit den TeilnehmerInnen diskutiert werden.

Seminarthemen

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
· aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG
· Bedeutsame Urteile und Beschlüsse für die tägliche Betriebsratsarbeit

Besuch des Bundesarbeitsgerichts und Teilnahme an einer Verhandlung des BAG

Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren

Der Instanzenweg

Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht
· Kündigungsschutzrecht
· Befristung von Arbeitsverträgen
· Betriebsübergang § 613 a BGB

DozentInnen

· Norbert Roth, Richter am Landesarbeitsgericht, Nürnberg
· Klaus Walczak, Waltrop

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung
BAG, 12.12.2012
10 AZR 718/11

Eine tarifliche Regelung, wonach der Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres abhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, nicht unzulässig wegen ihres Alters. Gemäß § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, deren Höhe zwischen 60 und 90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts beträgt.

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