Richtige Formulierungen - rechtssichere Niederschriften

Termin:
21.10. - 23.10.2024 - Semnr.: 24219 - Osnabrück, Best Western Hohenzollern

Seminarinhalt

In diesem Workshop werden die Kenntnisse vermittelt, die notwendig sind, um rechtswirksame Beschlüsse in der Protokoll- und Schriftführung zu dokumentieren.

Ein gutes Protokoll soll komplexe Zusammenhänge und widersprüchliche Meinungen in eine übersichtliche, verständliche und klare Dokumentationsform zusammenfassen. Eine Aufgabe, die auch geübten Protokollführern sehr viel Kopfzerbrechen bereitet: Was ist wichtig? Was ist zu kürzen, was vielleicht sogar wörtlich wiederzugeben? Was kann ich weglassen?

Neben der inhaltliche Wiedergabe einer Sitzung ist für das Protokoll des Betriebsrats besonders wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu beachten.

Ebenfalls gehört zu einer rechtssicheren Beschlussfassung im Betriebsrat, dass die "Richtigen" eingeladen werden müssen. Wann sind Betriebsräte verhindert, welches Ersatzmitglied muss dann geladen werden. Wie wird das Minderheitengeschlecht berücksichtigt.

Seminarthemen

Das Protokoll des Betriebsrats
· Bestellung eine Schriftführers / einer Schriftführerin
· Mindestinhalt des Protokolls
· Aufbewahrungsfristen
· Unterzeichnung der Anwesenheitsliste
· Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat
· Wie formuliere ich es richtig?

Einladung zur Sitzung
· Was gehört in die Einladung?
· Fehler bei der Einladung
· Ladung und „Nachladung“ von Betriebsratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern
· Wann liegt eine Verhinderung vor?
· Geschäftsordnung und Auswirkung auf Einladung, Sitzung und Protokoll

Rechtssichere Formulierungsbeispiele in Mitbestimmungsfragen an ausgesuchten Beispielen·
· Rechtsgrundlagen bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
· Informationsanforderungen zur sozialen Mitbestimmung
· Zustimmungsverweigerung zu Einstellung und Versetzung
· Zustimmungsverweigerung zu Eingruppierung und Umgruppierung
· Widerspruchsschreiben gegen Kündigung
· Informationsanforderungen in Mitbestimmungsfragen bei personellen Angelegenheiten

DozentInnen

· Frank Schinke, Selm

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Betriebsratsgremien

Seminargebühr

825,00 €

Änderung der Tagesordnung nur bei vollzähligem BR
BAG, 24.05.2006
7 AZR 201/05

Der Betriebsrat kann die mitgeteilte Tagesordnung in der Betriebsratssitzung nur ändern, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt

in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen.

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