SGB IX Aktuell

Termin:
26.6. - 28.6.2024 - Semnr.: 24231 - Bremerhaven, nordsee HOTEL

Seminarinhalt

Der Übergang des Schwerbehindertenrechts (SchwbG) in das Sozialgesetzbuch als SGB IX hatte damals auch zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt. Dieser Paradigmenwechsel hatte damals wie heute für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, wie auch der Betriebsratsmitglieder z.T. weitreichende Konsequenzen. In diesem Zusammenhang ist bzgl. der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben insbesondere das Benachteiligungsverbot nach dem SGB IX und nach dem AGG von besonderer Bedeutung. Außerdem hat sich auch die Rolle der Schwerbehindertenvertretung weiterentwickelt, insbesondere im Hinblick darauf, wenn einem schwerbehinderten Beschäftigten gekündigt werden soll.

Diesen Änderungen in der Gesetzgebung hatte sich zwangsläufig auch die zum SGB IX gehörende Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit angepasst und Interpretationsspielräume der Gesetzgebung entsprechend modifiziert, was auch zu weitreichenden Umsetzungsanforderungen an die Unternehmen geführt hat.

Gerade im Hinblick auf die Beschäftigungsverpflichtung von schwerbehinderten Menschen und dem Kündigungsschutz besteht immer wieder anzupassender Handlungsbedarf.

Mit den Änderungen des SGB IX, wurde auch das dahin im Teil 2 des SGB IX befindliche Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt und die Veränderungen im SGB IX haben auch Änderungen im Schwerbehindertenrecht zur Folge, u.a. dass das „aktualisierte“ SGB IX in zeitlich unterschiedlichen Etappen weiterentwickeln soll und dass diese Änderungen nicht nur das SGB IX in seiner zuvor geltenden Form betreffen, sondern auch andere Bücher des SGB. Als Folge davon hat sich u.a. auch die Struktur des SGB IX verändert.

Mit diesem Seminar sollen den Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten, die ihr Amt schon länger ausüben, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen.

Seminarthemen

Übersicht und Inhalt des SGB und des SGB IX

Wichtige Änderungen im Schwerbehindertenrecht (des SGB IX, Teil 3)

Aktuelle Rechtsprechung SGB IX
· Urteile zum Benachteiligungsverbot
· Urteile zur Erfüllung der Beschäftigungsverpflichtung
· Urteile zum besonderen Kündigungsschutz
- Urteile zum BEM
· Urteile zur Auswirkung der Schwerbehindertenanerkennung
· Urteile zur Gleichstellung
- sonstige Urteile

DozentInnen

· Ralf Bohlen, Cuxhaven

Zielgruppen

· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen

Seminargebühr

495,00 €

Schwerbehinderung - Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
BAG, 21.02.2013
8 AZR 180/12

Ein Beschäftigter, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beansprucht, weil er sich wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals benachteiligt sieht, muss Indizien dafür vortragen, dass seine weniger günstige Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt oder dies zumindest zu vermuten ist.

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