Mobbing - wenn der Arbeitsplatz zum Alptraum wird...!

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Konflikte erkennen, verstehen und konstruktiv lösen"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Expertenwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Mensch ärgere Dich nicht!

  • Grenzgang im Beruf

  • Konflikte professionell moderieren

  • Mobbing - wenn der Arbeitsplatz zum Alptraum wird

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten ""Konflikte erkennen, verstehen und konstruktiv lösen" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termine:

17.2. - 21.2.2025 - Semnr.: 25110E - Bremerhaven, nordsee HOTEL

Seminarinhalt

Mobbing im Betrieb, die Symptome der Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz sind bekannt. Manchmal liegt der Grund für Mobbing in der Angst um den Arbeitsplatz, der vermeintliche Konkurrent wird „gemobbt“.

Bei Arbeitsverdichtung wiederum geht das kollegiale Miteinander im Stress unter. Die Folgen vom Mobbing sind vielfältig. Sie reichen für die Betroffenen vom seelischen Druck bis hin zur Krankheit, traumatischen Ängsten und psychischen Schäden. Für den Betrieb von der Störung des Betriebsfriedens bis hin zur Schlechtleistung durch "innerlich gekündigte" ArbeitnehmerInnen, zu Fehlern durch "Mobbing" erkrankter Betriebsangehöriger oder Kündigung von betrieblichen LeistungsträgerInnen.

In diesem Seminar werden nicht nur die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Mobbings besprochen, sondern auch mögliche Hilfestellungen beraten und diskutiert.

Seminarthemen

Was ist Mobbing
· Formen, Merkmale und Ursachen von Diskriminierung am Arbeitsplatz / Folgen des Mobbing / mögliche Hilfestellung bei vorliegendem Mobbing und zu dessen Verhinderung

Erkennen und Analysieren
· Notwendigkeit einer systematischen Konfliktbewältigung / Probleme bei der Analyse von Konflikten / Konfliktwahrnehmung und Einstellung zu Konfliktsituationen / Entstehen von Konflikten im betrieblichen Alltag / Merkmale und Einteilung von Konflikten

Konfliktbewältigung
· Entstehen von Konflikten im betrieblichen Alltag / Beurteilen von Konfliktreaktionen / Analyse negativer Folgen unbewältigter Konflikte / Instrumente und Techniken zur Konfliktbewältigung / Modell einer kooperativen Konfliktbewältigung

Persönlicher Umgang mit Mobbing
· Auswahl und Training persönlicher Strategien / Erweiterung des Verhaltens- und Erlebensraums / Transfer in die Praxis

Möglichkeiten des Rechtsschutz durch Mobbing
· Feststellung des Tatbestandes und der Beweisführung / Ansprüche der betroffenen ArbeitnehmerInnen gegen Dritte

DozentInnen

· Claudia Förster, Dipl.-Psychologin, Institut für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen
· Frank Schinke, Dortmund

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

825,00 €

Arbeitszeugnis - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche
BAG, 11.12.2012
9 AZR 227/11

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.

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