Entscheidungstraining

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Entscheidungstraining

  • Mit Zielen die Betriebsratsarbeit steuern

  • Professioneller Umgang und Moderation mit Problemen

  • Kollegiale Beratung

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termin:
24.6. - 26.6.2024 - Semnr.: 24213E - Wernigerode, Harzer Kultur- und Kongresshotel

Seminarinhalt

Bestimmt kennen Sie das Gefühl, zwischen allen Stühlen zu sitzen, nicht entscheiden zu können, auch wenn sie es wollen. Der Betriebsratsalltag ist zunehmend durch Komplexität und Erhöhung der Geschwindigkeit bestimmt sowie durch ein kompliziertes Interessenfeld mit großen Spannungen geprägt, in dem Betriebsräte agieren. Täglich sind eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Je nach Funktion im Betriebsrat, sind diese mit Risiko und Tragweite für die Kolleginnen und Kollegen oder für das Unternehmen selbst verbunden.

Entscheidungen erfordern eine fundierte Vorgehensweise, eine Abwägung, wann Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen will gelernt sein, ebenso wie das Vermeiden von Denkfallen.

Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich mit Wegen zur Entscheidungsfindung. Sie erfahren, welche Methoden weiterhelfen, wie Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt werden oder intuitiv getroffene Entscheidungen analytisch abzusichern sind. Dabei geht es auch darum, eigene Stärken zu erkennen und weiter zu entwickeln. Entscheidungen kompetent zu treffen, lässt sich trainieren.

Seminarthemen

Komplexe und einfache Entscheidungssituationen

Entscheidungen als Betriebsrat treffen
· Basis
· Einflüsse
· Perspektiven
· Wahrnehmungen
· Strategien

Reflektion der eigenen Stärken und Potentiale
· Ängstlichkeiten
· Sicherheit
· Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
· Haltungen
· Werte

Grundlagen der Entscheidungsfindung und des Entscheidungsprozesses

Entscheidungsbedarf erkennen
· Auslöser
· Beteiligte
· Fragen
· Abläufe

Unterschiedliche rationale und intuitive Methoden für die Entscheidungs-unterstützug
· Systematische Problemlösung und Kreativität im Entscheidungsprozess

Entscheidungen vorbereiten, präsentieren und umsetzen

Grenzen in Entscheidungssituationen - Umgang mit
· Bedürfnissen
· Emotionen
· Widerständen
· Gefühlen
· Erfolg und Misserfolg Stress

Tipps für die Praxis und Training aktiver Entschlusskraft

DozentInnen

· Stephanie Glos, Dipl.-Arbeitswissenschafterin MA, Institut für Verhaltens-, Team und Managementtraining GmbH, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Führungskräfte

Seminargebühr

495,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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