Wahlvorständeschulung

Termine: Die nächsten turnusmäßigen SBV-Wahlen finden Ende 2026 statt, so dass aktuell keine SBV-Wahlvorständeschulung geplant ist.
Bei Bedarf können wir jedoch ein Inhouse-Seminar für Sie konzipieren.

Seminarinhalt

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - schreibt im § 94 Abs. 1 Satz 1 vor, dass in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, eine Schwerbehindertenvertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen sind.

Die Wahl an sich ist ein Routinevorgang. Doch die gesetzlichen Vorschriften sind sehr kompliziert und müssen genau eingehalten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Wahl angefochten und für ungültig erklärt werden kann.

In diesem Seminar werden die vielfältigen Aufgaben der Vertrauenspersonen abgesteckt, die gesetzlichen Voraussetzungen dargestellt, der Wahlablauf erläutert und aufgezeigt, mit welchen organisatorischen Hilfsmitteln die Wahlen durchgeführt werden können

Seminarthemen

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

In welchen Betrieben wird gewählt?

Wann wird gewählt?

Wer ist wahlberechtigt?

Wer ist wählbar?

Die einzelnen Wahlverfahren

Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Schutzvorschriften für die Wahl

Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung

Formulare und Wahlkalender

DozentInnen

· Harald Fritsch, Dipl.-Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen

Zielgruppen

· Mitglieder der Wahlvorstände

Seminargebühr

420,00 € für die jeweiligen Kompaktseminare

Geringfüge Zeitverschiebungen muss der Wahlvorstand ankündigen
BAG, 10.07.2013
7 ABR 83/11

Weicht der Wahlvorstand von der Uhrzeit für die öffentliche Sitzung zur Öffnung der Freiumschläge für die Auswertung zur Schwerbehindertenvertretung ab, so ist diese Wahl unwirksam, auch dann wenn die Abweichung nur geringfügig ist.

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