Wie wir auch den stürmischen Zeiten trotzen

11.09 - 15.09.2023 - 23125 - Bremerhaven, nordsee HOTEL Bremerhaven Fischereihafen

Seminarinhalt

Agilität und Flexibilität sind zwei der in der heutigen Zeit von uns geforderten Attribute. Um diese zu erfüllen und sie dennoch mit unseren eigenen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, benötigen wir geistige und körperliche Grundpfeiler. Psychische Widerstandskraft, also Resilienz, und ein gesunder Körper helfen uns dabei, den ganz normalen Alltagswahnsinn in der betriebsrätlichen Arbeitswelt zu bewältigen.

In diesem Kurs geht es darum, Strategien zu erlernen, um auch stürmischere Zeiten ruhig und gefasst zu managen. Durch das Trainieren der resilienten Grundhaltung und durch begleitende körperliche und mentale Übungen, erhalten wir dazu das benötigte Rüstzeug.

Seminarthemen

Belastungen und Stress erkennen
· Was belastet mich?
· Wie spüre ich die Belastungen, muskulär, vegetativ, emotional/kognitiv?
· Wie bewältige ich bisher meinen Stress?

Kurze Darstellung der aktuellen Stresstheorie zur Verdeutlichung der körperlichen Vorgänge

Einführung und Training von Entspannungstechniken
· Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
· Autogenes Training

Methoden zum kurzfristigen Stressabbau
· Training für belastende Situationen
· Spontanentspannungstechniken

Vorstellung von Techniken zur langfristigen Bewältigung
· individuelle Erarbeitung und Training von Techniken

Möglichkeit der HRV-Messung und des HRV-Trainings

DozentInnen

· Kathrin Hörsting, geschäftsführende Gesellschafterin des Instituts für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen, Fachwirtin für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS)

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· MitarbeiterInnen der Personalverwaltung

Seminargebühr

825,00 €

Informationen über Personalpolitik
LAG Berlin, 13.06.1988
9 TaBV 1/88

Der Arbeitgeber ist dem Betriebsrat gegenüber zur Information verpflichtet in dem Maße, wie er selbst plant. Eine völlig planlose Personalpolitik, die nur auf zufällige Änderungen des Personalstands reagiert, erscheint kaum vorstellbar. Während das Mitberatungsrecht nach § 92 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erst bei der Personaldeckungsplanung einsetzt, betrifft § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die sich aus dem Personalbedarf ergebenden personellen Maßnahmen. Die Personalbeschaffung, wie der festgestellte Bedarf an Arbeitskräften zu decken ist, wird also vom Unterrichtungsrecht des Betriebsrats miterfasst. Die Personalbeschaffung betrifft nicht nur Neueinstellungen, sondern auch die Umsetzung von Arbeitnehmern des Betriebs auf neu geschaffene oder neu zu schaffende Arbeitsplätze.

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