Know-how für Kommunikation

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Reden und überzeugen, verhandeln und Gespräche führen"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Sicher im Gespräch - Zuhören, reden und überzeugen

  • Mit Reden inspirieren, im Vortrag überzeugen

  • Clever verhandeln - Souverän, wirkungsvoll und effizient

  • Beratungsgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Reden und überzeugen, verhandeln und Gespräche führen" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termin in Planung

Seminarinhalt

Was so selbstverständlich erscheint, wenn wir reden, zuhören, streiten, ist in Wirklichkeit ein kompliziertes Phänomen. Viele Missverständnisse und Streitigkeiten sind darauf zurückzuführen, dass die Kommunikation fehlerhaft verläuft.

Bezogen auf Unmissverständlichkeit und Genauigkeit soll kommunikative Kompetenz verbessert und der enge Zusammenhang zwischen Problembewältigung und effektiver Kommunikation aufgezeigt werden.

Um die Ursachen für fehlerhafte Interpretationen und die Gründe für Kommunikationsstörungen aufzuzeigen und anzugehen, sollen die TeilnehmerInnen die Bedeutung der Kommunikation für die zwischenmenschlichen Beziehungen erkennen, ihre Einstellungen und Kommunikationsgewohnheiten wahr nehmen, Mängel und Fehlerquellen durch gezielte Übungen vermeiden lernen, sensibler mit Mimik und Gestik und optischen Signalen umgehen und differenzierter entschlüsseln, sowie wirkungsvoller zuhören können.

Seminarthemen

Mehrseitigkeit von Nachrichten

"Aktives" Zuhören, differenzierter entschlüsseln und wirkungsvoller zuhören

Vorwurfsfreies Formulieren

Fragetechniken:
· offene, geschlossene, systemische
· Gesprächssteuerung

Wie gehe ich mit Einwänden und Konflikten um?

DozentInnen

· Stephanie Glos, Dipl.-Arbeitswissenschafterin MA, Institut für Verhaltens-, Team und Managementtraining GmbH, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen der Personalabteilungen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

Seminargebühr

825,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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