Gesundheitsmanagement in Theorie und Praxis

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Achtsamkeit und Gesundheitsmanagement"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Stresskompetenz

  • Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

  • Umgang mit psychisch kranken MitarbeiterInnen

  • Gesund im Job in turbulenten Zeiten

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Achtsamkeit- und Gesundheitsmanagement" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Nach Abschluss aller Veranstaltungen in einem Kompetenzbereich, innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren, erfolgt eine Zertifizierung zum Betriebsrat mit der Kernkompetenz in seinem besonderen persönlichen Schwerpunkt.

Der Besuch aller im jeweiligen Kernkompetenzbereich angebotenen Fortbildungen wird mit einem gemeinsamen Zertifikat von IPAA und IVTM abgeschlossen.

Das Zertifikat bescheinigt einerseits, dass ein Fachwissen in einem Kerkompetenzbereich erworben wurde, das im eigenen Betrieb oder auch nach der Betriebsratszeit für neue berufliche Herausforderungen genutzt werden kann.

Termin:
4.11. - 8.11.2024 - Semnr.: 24117E - Dresden, Hotel Pullman Newa

Seminarinhalt

Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein aktuelles Thema, das vielfach kurzfristigen Profitinteressen untergeordnet wird. Dabei wird missachtet, dass die häufig zitierte wichtigste Ressource eines Unternehmens, die MitarbeiterInnen, nur durch eine umfassende Gesundheitsförderung überhaupt ihre hohe Leistungsfähigkeit erhalten kann. Betriebliche Gesundheitsförderung geht weit über medizinische Hilfe hinaus. Sie versteht sich als Lebens-, Sozial- und Mentalberatung.

Einzelmaßnahmen im betrieblichen Gesundheitsschutz reichen nicht aus, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Zur Ganzheitlichkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören sowohl Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, als auch die Erkenntnis, dass auch außerhalb von Fitnessstudios und Turnhallen etwas für den Stressabbau, das Wohlbefinden, die Gesundheit getan werden muss.

Dieses Seminar zeigt auf, wie ein betriebliches Gesundheitsmanagement gestaltet werden kann und wie die Handlungsfähigkeit verbessert wird.

Seminarthemen

Gesundheitsmanagement in Theorie und Praxis

Die TeilnehmerInnen
· lernen die Grundlagen und konkrete Schritte zur Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) kennen
· erfahren, wie ihre individuellen Werte und Einstellungen, ihr Handeln als Betriebsräte, das Thema Gesundheit beeinflusst
· diskutieren die Bedeutung der Kompetenzen und Ziele des Betriebsrats im Kontext des BGM
· erarbeiten für ihre betriebliche Situation angemessene Schritte zur Einführung

Stress, Körperhaltung, Bewegungskoordination, -mangel, -einschränkungen

Die TeilnehmerInnen
· lernen Stresssituation bei sich und anderen wahrzunehmen, reflektieren ihre Stressmuster und setzen sich mit angemessenen Bewältigungsmöglichkeiten auseinander
· erleben das Wiedererlangen von gesunden Bewegungsabläufen
· verbessern das Verständnis für Bewegung und den Einfluss auf das Körperbewusstsein und den Körperausdruck
· erfahren, wie Bewegung kognitive Bereiche anspricht und positiv auf das Gehirn wirkt
· entwickeln Selbsthilfefähigkeiten

DozentInnen

· Kathrin Hörsting, geschäftsführende Gesellschafterin des Instituts für Verhaltens-, Team- und Managementtraining, Dülmen, Fachwirtin für Arbeitsrecht und Arbeitswissenschaften (HS)
· Daniel Belavić, Dipl.-Verwaltungswirt, Betrieblicher Gesundheitsberater, Institut für Verhaltens-, Team und Managementtraining GmbH, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Führungskräfte
· MitarbeiterInnen im EVU
· Mitglieder des Arbeitssicherheitsausschusses

Seminargebühr

825,00 €

Befristung von Urlaubsansprüchen
BAG, 09.08.2011
9 AZR 425/10

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG).

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