Personalplanung - Rechtliche und strategische Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Termin:
5.6. - 7.6.2024 - Semnr.: 24215 - Kiel, Hotel Birke

Seminarinhalt

Eine strategische Personalplanung ist ein wichtiger Baustein unternehmerischen Handelns. Den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf, in Quantität wie Qualität, zu definieren und die Personalentwicklung darauf auszurichten, ist Kernaufgabe des Arbeitsgebers.

Auch der Betriebsrat hat hier grundlegende Interessen. Er muss über die Planungen informiert sein, um darauf Einfluss zu nehmen. Und er muss sie kennen, um überhaupt bei personellen Einzelmaßnahmen die Auswirkungen auf Einzelne und die gesamte Belegschaft beurteilen zu können.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt daher ein umfassendes Beratungsrecht bei der Personalplanung für den Betriebsrat.

In diesem Seminar werden die Rechtsgrundlagen erörtert und deren Übertragung in die betriebliche Praxis besprochen.

Seminarthemen

Personalplanung, deren Instrumente und Ziele
· Ziele und Aufgaben der Personalplanung
· Teilbereiche der Personalplanung

Personalplanung in der Praxis: wie läuft es in der betrieblichen Wirklichkeit?
· Blick in die betriebliche Praxis

Beteiligungsrechte des Betriebsrats
· bei der Personalplanung nach § 92 BetrVG
· bei der Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
· bei der Personalentwicklung nach §§ 96-98 BetrVG mit Rechtsgrundlagen, Handlungsoptionen- und hilfen, sowie Rechtsprechungsübersicht

DozentInnen

· Ralf Bohlen, Bohlen - Beratung und Training, Cuxhaven

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

495,00 €

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