Werkzeuge und Techniken souverän nutzen

Dieses Seminar ist Bestandteil der Reihe Expertenwissen "Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden"

Mehrwert für die Arbeit im Betriebsratsgremium

notwendiges Spezialwissen im Betriebsratsgremium

Dieses Seminar unterstützt jeden Einzelnen, die fachlichen Kompetenzen als Betriebsrat systematisch und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Über die Einzelbuchung des Seminars hinaus bietet IPAA dieses Expertenwissen in Form eines Bündelns von folgenden Einzelseminaren an:

  • Entscheidungstraining

  • Mit Zielen die Betriebsratsarbeit steuern

  • Professioneller Umgang und Moderation mit Problemen

  • Kollegiale Beratung

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden" nutzen.

Expertenwissen mit Zertifizierung

Das jeweils benötigte Spezialwissen wird durch den Besuch dieser inhaltlich in Beziehung stehender IPAA-Einzelseminare (Modulverbund) systematisch und nachhaltig vermittelt.

Die Veranstaltungsreihe lebt vom theoretischen Input, der Reflektion von Praxiserfahrungen und von Trainings- und Übungsphasen.

Ziel ist, dass sich die Teilnehmenden persönlich einem Kernkompetenzfeld widmen bzw. den gewählten Schwerpunkt zum zertifizierten "Expertenwissen Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden" nutzen.

Termin:
16.9. - 18.9.2024 - Semnr.: 24222E - Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen

Seminarinhalt

Betriebsräte müssen immer wieder Probleme lösen. Mit Problemen in der Betriebsratsarbeit professionell umzugehen, sie zu moderieren, ist keine Routineaufgabe sondern eine komplexe Herausforderung, die Analysefähigkeit, Kreativität, Improvisationsvermögen, vernetztes Denken, Gesprächs- und Methodenkompetenz erfordert.

Problemlösungstechniken unterstützen und ermöglichen, schneller schwierige Situationen zu klären, Ziele zu erreichen, Alternativen zu erarbeiten, überzeugende Entscheidungen zu treffen oder auch Misstrauen zu begegnen. Wer Probleme souverän bewältigen will, benötigt Fähigkeiten, wie analytische Kompetenzen, das Wissen über Auswahl und die souveräne Anwendung passender Methoden.

In dem Seminar lernen die TeilnehmerInnen an einer Auswahl handhabbarer Methoden und Techniken, Probleme zu analysieren und zu lösen, konkrete Handlungsziele zu formulieren sowie realistische Maßnahmen zu erarbeiten. Das Seminar bietet eine Mischung aus theoretischem Hintergrundwissen, Werkzeuge für die konkrete Problemmoderation und fallbezogener Praxisreflexion. Dabei lernen die TeilnehmerInnen verschiedene, teilweise aufeinander aufbauende Methoden für ihren nächsten Problemlösungsprozess kennen.

Seminarthemen

Reflektion von persönlichem Umgang mit Problemen

Auseinandersetzung mit sich selbst und der Rolle als Moderator

Umgang mit
· Emotionalität
· Widerständen
· Verhärtungen
· Misstrauen

Vorgehensmodelle und Herausforderungen bei der Problemlösung als Einzel- oder Teamaufgabe

Werkzeuge, Regeln und Organisationsprinzipien der Problemmoderation kennenlernen und anwenden

Methoden und Techniken der Problemanalyse und Entwicklung von Lösungsalternativen

Ausprobieren, Optimierung und Reflektieren der eigenen Methodenkenntnisse

DozentInnen

· Stephanie Glos, Dipl.-Arbeitswissenschafterin MA, Institut für Verhaltens-, Team und Managementtraining GmbH, Dülmen

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Seminargebühr

495,00 €

Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, 21.07.2009
1 ABR 42/08

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe - zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters - benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen. Die Beachtung eines bestimmten Verfahrens, um sich zu beschweren, ist nicht vorgeschrieben. Seine Einführung und Ausgestaltung unterfällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann zu diesem Zweck selbst initiativ werden und ein Beschwerdeverfahren über die Einigungsstelle durchsetzen. Dagegen hat er kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

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