Teamassistenz des BR - Rechtliche Grundlagen, praktische Anwendung, wie die bestmögliche Unterstützung des Gremiums gelingt

20.09. - 22.09.2023 - 23225 - Wernigerode, Harzer Kultur- und Kongresshotel Wernigerode

Seminarinhalt

Die dem Betriebsrat vom Gesetzgeber übertragenen allgemeinen Aufgaben beziehen sich auf alle betrieblichen Tätigkeitsbereiche. Die gesetzlichen Grundlagen bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz.

Auch die Formalien, die der Betriebsrat für die Wirksamkeit seiner Beschlussfassung beachten muss, sind dort geregelt.

Die MitarbeiterInnen des Betriebsrats können das Betriebsratsgremium bei dieser breit gefächerten Arbeit entlasten und in verwaltungsmäßiger und organisatorischer Hinsicht mithelfen, dass diese Aufgaben ordnungsgemäß durchgeführt werden.

In diesem Seminar wird nicht nur die Rechtsstellung und die Zuständigkeit des Betriebsrats und seiner Organe dargestellt, die Arbeitsweise bei der Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Sitzungen, Beschlüssen und Versammlungen vorgestellt, sondern auch aufgezeigt, wie die Arbeit des Betriebsrats schnell und sicher abgewickelt werden kann.

Seminarthemen

Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Geschäftsführung
• Wahrnehmen und Erkennen der Probleme für den Betriebsrat
• Festlegung der Zielvorstellungen für die Amtszeit
• Vorbereitende Arbeiten zur Abwicklung der Betriebsratsarbeit/ bei der
Durchführung von Besprechungen, Sitzungen, Sprechstunden,
Betriebsversammlungen
• Wie setze ich Prioritäten und behalte den Überblick?
• Einführung in effiziente und einfache Planungsmöglichkeiten

Wie kann ich als Teamassistenz den BR bestmöglich unterstützen?
• Worauf kommt es an im BR-Büro?
• Welche Rolle habe ich konkret?
• Individuelles Eingehen auf die persönliche Situation im BR-Büro
• (Teil-)Betriebsversammlungen organisieren und vorbereiten

Protokollführung:
• Inhalt
• Rechtsichere Formulierung der Beschlüsse
• Das Protokoll zwischen den Beschlüssen

DozentInnen

· Frank Wegling, IPAA e.V., Dortmund

Zielgruppen

· Betriebsratsmitglieder
· MitarbeiterInnen des Betriebsratsbüros

Seminargebühr

495,00 €

Regelmäßige Betriebsver- sammlungen
BAG, 05.05.1987
1 AZR 666/85

Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung einzuberufen. Der Betriebsrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Zeitpunkt der Betriebsversammlung innerhalb des jeweiligen Kalendervierteljahres. Er ist nicht verpflichtet, jeweils Betriebsversammlungen in Abständen von 3 Monaten durchzuführen.

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